BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Acquirer, Deutschen

Acquirer (so auch im Deutschen gesagt)

Ein Unternehmen, das Verträge über die Annahme von Geldkarten einer Karten ausgebende Bank bei Verkaufspunkten (in Handel, Tankstellen, Beherbergungsgewerbe, Gaststätten, Autovermietungen, Fluggesellschaften usw.) abschliesst. Siehe Barzahlungsklausel, Disagio, Interchange Fee.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen