BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Acquirer (so auch im Deutschen gesagt)
Ein Unternehmen, das Verträge über die Annahme von Geldkarten einer Karten ausgebende Bank bei Verkaufspunkten (in Handel, Tankstellen, Beherbergungsgewerbe, Gaststätten, Autovermietungen, Fluggesellschaften usw.) abschliesst. Siehe Barzahlungsklausel, Disagio, Interchange Fee.