BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abwichsgeld, Anerbgeld

Abwichsgeld auch Anerbgeld und Astantengeld (renunciation payment)

Frühere Abstandszahlung an den zurücktretenden bäuerlichen Alleinerben (= Anerben: derjenige, auf den das ungeteilte Erbe, der Hof, übergeht, meistens der älteste Sohn). Die Höhe der Abfindungssumme wurde in Streitfällen vom zuständigen Anerbgericht festgestellt. -Abwich = hier: zurückweichen, weggehen, das Feld räumen; Astant von ASTARE = hier: jemand, der beitritt, nämlich der zur Auszahlung des Anerben bereite Erbe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen