BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abwerbegeld, Personen

Abwerbegeld (poaching payment)

An einzelne Personen (wie Spitzenmanager, Fussballspieler, Musiker, Theaterleute) bezahlte Summe, wenn sie aus ihrem Vertrag aussteigen und sich in den Dienst des Zahlenden begeben. -Die Grenze zwischen Abwerbegeld und Begrüssungsgeld ist oft nur schwer feststellbar. Siehe Douceur, Draufgeld, Geld, weiches, Handgeld, Schmiergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen