BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Abberufungs-Verfügung, Aufsichtsbehörde

Abberufungs-Verfügung (dismissal order)

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird. Siehe Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, Untersagung, Verwarnung. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen