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vdp begrüßt Trilog-Einigung zur GebäudeenergieeffizienzrichtlinieBerlin - Freiwilligkeit der Mortgage Portfolio Standards sowie Verzichtauf Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude stechen positiv hervorDer in Brüssel erzielte Kompromiss zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EnergyPerformance of Buildings Directive, EPBD) wird vom Verband deutscherPfandbriefbanken (vdp) begrüßt.

18.12.2023 - 10:33:06

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. / vdp begrüßt ...

vdp begrüßt Trilog-Einigung zur GebäudeenergieeffizienzrichtlinieBerlin (ots) - Freiwilligkeit der Mortgage Portfolio Standards sowie Verzichtauf Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude stechen positiv hervor

Der in Brüssel erzielte Kompromiss zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EnergyPerformance of Buildings Directive, EPBD) wird vom Verband deutscherPfandbriefbanken (vdp) begrüßt. Die größte Zustimmung erfährt dabei dieTrilog-Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union undEU-Kommission zu den sogenannten Mortgage Portfolio Standards (MPS), bei denenauf Freiwilligkeit und Anreize gesetzt wird, anstatt unrealistischeZwangsvorgaben zu erlassen.

Die MPS dienen dazu, Anreize für Kreditinstitute zu schaffen, diedurchschnittliche Gesamtenergieeffizienz des von ihren Hypotheken erfasstenImmobilienportfolios zu verbessern. So sollen die Institute potenzielle Kundenermutigen, ihre Objekte im Einklang mit den Energieeinspar- undDekarbonisierungszielen der EU zu sanieren, und entsprechend attraktiveFinanzierungsprodukte für die Renovierung von Immobilien anbieten.

"Für die Erreichung der europäischen Klimaziele ist die Einigung zurGebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne." Sascha Kullig

"Wir haben uns von Anfang an gegen verpflichtende MPS eingesetzt, denn siehätten vielen Privatkunden und Immobilieneigentümern den Zugang zu Kreditenerschwert. Kreditinstitute wären dazu gedrängt worden, energieeffiziente Gebäudegegenüber leistungsschwächeren Objekten bei der Finanzierung zu bevorzugen. Dochgerade in der Transformation des noch nicht energieeffizienten Gebäudebestandszu möglichst grünen Immobilien liegt der Schlüssel zum Erfolg", betonte SaschaKullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. Zugleich wies er darauf hin, dassKreditinstitute nicht Eigentümer der von ihnen finanzierten Immobilien seien."Die Kreditwirtschaft kann niemanden verpflichten, sein Gebäude zu sanieren."Die Entscheidung, die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern, liege beiden Eigentümern. "Für die Erreichung der Klimaziele in Europa ist die Einigungzur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne."

Auf Zustimmung stößt beim vdp zudem die Vorgabe in der EPBD, dass jederEU-Mitgliedstaat ein nationales Datenregister für Energieausweise einzurichtenhat. Die Register sollen Energiedaten sowohl der einzelnen Gebäude als auch desnationalen Gebäudebestands beinhalten. Kullig hob die Bedeutung dieserTransparenz hervor und erklärte: "Es ist äußerst wichtig, dass KreditinstituteZugang zu den Energieausweisen der in ihrem Finanzierungs- bzw.Investmentportfolio befindlichen Gebäude erhalten. Ohne ausführlicheEnergiedaten ist für sie die Finanzierung der Transformation des Gebäudebestandsnicht umsetzbar."

Kritik übte der vdp daran, dass der Kompromiss keine ausreichende Harmonisierungder Energieausweise auf europäischer Ebene vorsieht. "Die mangelndeVergleichbarkeit von Energieausweisen in Europa ist nicht nur problematisch mitBlick auf regulatorische Regelungen wie z.B. in der EU-Taxonomie, sondernerschwert auch die Arbeit international tätiger Kreditinstitute", so Kullig.

Keine Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude

Im Hinblick auf die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands sieht dieEinigung der Trilog-Partner vor, dass die EU-Mitgliedstaaten jeweils eigenenationale Pfade festlegen können, um den durchschnittlichenPrimärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 % bis 2030 und um 20-22 % bis 2035zu senken. Mindestens 55 % dieser Einsparungen sollen dabei durch dieRenovierung der energetisch schlechtesten Immobilien erfolgen - in dieseKategorie fallen 43 % des EU-Wohngebäudebestands. Bei Nichtwohngebäuden wird dasZiel verfolgt, die energetisch schlechtesten 16 % bzw. 26 % der Objekte bis 2030bzw. bis 2033 zu renovieren. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Wohn- undNichtwohngebäude wie zum Beispiel Denkmalobjekte von den Sanierungspflichtenausnehmen.

"Sanierungspflicht bei Nichtwohngebäuden ist nicht nachvollziehbar." SaschaKullig

Dass bei Wohngebäuden keine Zwangsvorgaben auf Ebene der Einzelobjekte erlassenwerden, begrüßen die Pfandbriefbanken. Sanierungspflichten für jede einzelneWohnimmobilie hätten viele finanziell schwächer aufgestellte Haushalteüberfordert. "Sanierungsmaßnahmen müssen stets einzelfallbezogen unter derMaßgabe der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienzerfolgen - dies ist mit dem nun gewählten Ansatz bei Wohngebäuden deutlicheinfacher zu erreichen", unterstrich Kullig. Dass demgegenüber für energetischschlechtere Nichtwohngebäude eine Sanierungspflicht verankert worden sei, seinicht nachvollziehbar: "Vorgaben auf Basis des durchschnittlichen Zustands desGebäudebestands wären auch hier die bessere Lösung gewesen, um denunterschiedlichen energetischen Verbesserungsmöglichkeiten jeder einzelnenImmobilie besser gerecht zu werden." Ferner sei fraglich, wie die hohenSanierungsraten von Nichtwohngebäuden angesichts der begrenzten Kapazitäten imHandwerk in Europa realisiert werden können.

Nach der Einigung der Trilog-Partner muss dem Kompromiss nun noch formal vomEuropäischen Parlament und vom Rat der Mitgliedstaaten zugestimmt werden.Spätestens 24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hat die EPBDnational umgesetzt zu sein - dies wird in Deutschland über dasGebäudeenergiegesetz erfolgen.

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