Pflichtmitteilung, DGA

Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025 möglich EQS-Ad-hoc: Regenbogen AG / Schlagwort(e): Rechtssache Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025 möglich 10.01.2025 / 12:36 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

10.01.2025 - 12:37:15

EQS-Adhoc: Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025 möglich (deutsch)

Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025 möglich

EQS-Ad-hoc: Regenbogen AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025
möglich

10.01.2025 / 12:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Regenbogen AG: Kein vollständiger Weiterbetrieb der Anlage in Prerow in 2025
möglich

Schönkirchen, den 10.01.2025 - Der Regenbogen AG (ISIN DE0008009564) wurde
heute vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und
Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Kuratorium der Stiftung Umwelt und
Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt, dass das Camp Prerow im
laufenden Geschäftsjahr 2025 nicht vollständig weiter betrieben werden darf.

Eine zuvor Ende Dezember 2024 zwischen der Regenbogen AG und den oben
genannten Parteien ausgehandelte Vereinbarung für einen vollständigen
Weiterbetrieb der Anlage in 2025, unabhängig von den laufenden
Rechtsstreitigkeiten, ist angesichts der heutigen überraschenden
Entscheidung der Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern
hinfällig. Das Camp in Prerow soll nach den Vorstellungen der Stiftung und
des Ministeriums geteilt und von der Regenbogen AG und einem weiteren
Betreiber betrieben werden.

Die Sicherheitsleistung für die vorläufige Vollstreckung des Räumungstitels
über EUR 2,0 Mio. soll in den kommenden Tagen erbracht werden (s. Ad-Hoc
Mitteilung vom 14. Oktober 2024). Die Regenbogen AG muss demnach die
Flurstücke 149/2 und 151 des Regenbogencamps in Prerow, im Wesentlichen sind
dies Sand-, Strand- und Dünenflächen, zeitnah räumen.

Der teilweise Wegfall der bislang umsatzstärksten Anlage Prerow wird starke
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Regenbogen AG
im laufenden Geschäftsjahr 2025 haben. Eine verlässliche Prognose für das
Geschäftsjahr 2025 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt
werden.

Kontakt:
Patrick Voßhall
Vorstand
Pahlblöken 3
24232 Schönkirchen
Tel.: 0431/237230
E-Mail: investorrelations@regenbogen.ag
Web: www.regenbogen.ag

Ende der Ad-hoc-Mitteilung


Ende der Insiderinformation

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10.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Regenbogen AG
                   Pahlblöken 3
                   24232 Schönkirchen
                   Deutschland
   Telefon:        0431 / 23 723-0
   Fax:            0431 / 23 723-10
   E-Mail:         investor.relations@regenbogen-ag.de
   Internet:       www.regenbogen.ag
   ISIN:           DE0008009564
   WKN:            800956
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
                   Board), Stuttgart
   EQS News ID:    2065537



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2065537 10.01.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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