Pläne der EU-Kommission für eine Lockerung von Umweltauflagen für europäische Bauern haben nach Angaben des Bundesagrarministeriums vorerst keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten erhalten.
09.02.2024 - 17:34:39Keine Mehrheit für EU-Vorschlag zu Ausnahme bei Umweltregel
"Das Abstimmungsergebnis ist die Quittung für den aktuellen Zickzackkurs der Kommission", sagte Ressortchef Cem Özdemir laut Mitteilung am Freitag. "Panik war noch nie ein guter Ratgeber, erst recht nicht dort, wo Betriebe auf längerfristige Planungssicherheit angewiesen sind."
Einen ersten Vorschlag für die Lockerung hatte die Kommission vor gut einer Woche vorgestellt. Am Mittwoch habe die EU-Kommission dann überraschend einen neuen Entwurf zur Abstimmung vorgelegt, erklärte das Ministerium. Dieses Hin und Her gehe zulasten der Planungssicherheit - die sei es aber, die die Landwirtinnen und Landwirte dringend benötigten. Auch Deutschland habe daher dem Vorschlag nicht zustimmen können. Wenn im zuständigen Ausschuss keine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten für beziehungsweise gegen das Vorhaben stimmt, kann die EU-Kommission die Ausnahmen eigenständig in Kraft setzen.
Geplant ist, dass rückwirkend zum 1. Januar die Vorgabe ausgesetzt wird, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen. Dadurch soll eigentlich die Umwelt geschützt werden, damit sich etwa Böden erholen können. Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass Bauern im Gegenzug auf vier Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte anbauen. Im ersten Vorschlag der Kommission von vergangener Woche war von sieben Prozent die Rede.
Umweltverbände warfen der EU-Kommission vor, Umweltstandards zu opfern und "enorme ökologische Schäden in Kauf" zu nehmen. Flächen für die Artenvielfalt seien eine Notwendigkeit für den Erhalt intakter Agrarökosysteme, hieß es in einer Mitteilung mehrerer Umweltorganisationen wie dem BUND und WWF.