Kolumne, DGA

Mainz Biomed gibt Aktienzusammenlegung bekanntEmittent / Herausgeber: Mainz BioMed N.V. / Schlagwort(e): SonstigesMainz Biomed gibt Aktienzusammenlegung bekannt 29.11.2024 / 14:45 CET / CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.BERKELEY, USA - MAINZ, Deutschland - 29.

29.11.2024 - 14:45:35

EQS-News: Mainz Biomed gibt Aktienzusammenlegung bekannt (deutsch)

Mainz Biomed gibt Aktienzusammenlegung bekannt

Emittent / Herausgeber: Mainz BioMed N.V.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

Mainz Biomed gibt Aktienzusammenlegung bekannt

29.11.2024 / 14:45 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

BERKELEY, USA - MAINZ, Deutschland - 29. November 2024 - Mainz Biomed N.V. (NASDAQ: MYNZ), ("Mainz Biomed" oder das "Unternehmen"), ein molekulargenetisches Diagnostikunternehmen, das sich auf die Krebsfrüherkennung spezialisiert hat, hat heute eine Zusammenlegung seiner ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien im Verhältnis 40:1 bekannt gegeben. Die Zusammenlegung der Aktien wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats des Unternehmens nach der Zustimmung der Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. November 2024 genehmigt.

Die Aktienzusammenlegung wird voraussichtlich am 3. Dezember 2024 (dem "Datum des Inkrafttretens") wirksam. Die Stammaktien des Unternehmens werden nach der Genehmigung durch die Nasdaq am 3. Dezember 2024 bei Marktöffnung mit dem auf Basis der Aktienzusammenlegung bereinigten Nennwert unter dem bestehenden Tickersymbol des Unternehmens "MYNZ" gehandelt. Die neue CUSIP-Nummer für die Stammaktien des Unternehmens nach Inkrafttreten der Aktienzusammenlegung lautet N5436L119.

Die Aktienzusammenlegung soll den Marktpreis pro Aktie des Stammkapitals erhöhen, um die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Listings am Nasdaq Capital Market gemäß Nasdaq-Börsenordnung 5550(a)(2) zu erfüllen und Beteiligungen am Unternehmen für Investoren attraktiver zu machen.

Informationen für Aktionäre

Am Datum des Inkrafttretens werden jeweils 40 ausgegebene und im Umlauf befindliche Stammaktien des Unternehmens automatisch in eine Stammaktie umgewandelt, ohne dass sich der Nennwert pro Aktie ändert. Nach Inkrafttreten der Aktienzusammenlegung wird die Anzahl der ausgegebenen und der im Umlauf befindlichen Stammaktien von ca. 80,1 Millionen auf ca. 2,0 Millionen Aktien reduziert.

Unmittelbar nach der Aktienzusammenlegung bleiben sowohl die prozentuale Beteiligung jedes Aktionärs am Unternehmen als auch das proportionale Stimmrecht unverändert. Ausgenommen sind geringfügige Änderungen und Anpassungen, die sich aus der Handhabung von Teilaktien ergeben. Das Unternehmen wird keine Teilaktien ausgeben, sondern an Stelle der Teilaktien Barzahlungen leisten. Die Rechte und Privilegien der Inhaber von Stammaktien des Unternehmens bleiben von der Aktienzusammenlegung im Wesentlichen unberührt.

Aktionäre, die ihre Anteile in Brokerkonten oder auf dem Namen eines Maklers halten, müssen in Zusammenhang mit der Aktienzusammenlegung keine Maßnahmen ergreifen: Vorbehaltlich der besonderen Vorgehensweise der einzelnen Broker, werden ihre Positionen automatisch angepasst.

Registrierte Aktionäre, die bereits vor der Aktienzusammenlegung Stammaktien des Unternehmens in Form von elektronischen Buchungen gehalten haben, müssen ebenfalls keine Maßnahmen ergreifen. Ihre Anteile werden durch die Aktienzusammenlegung automatisch konvertiert. Aktionäre, die Stammaktien des Unternehmens in Form von Zertifikaten besitzen, erhalten so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten der Aktienzusammenlegung ein Übermittlungsschreiben ("Transmittal Letter") von dem Transferagenten des Unternehmens "Transhare Corporation" mit weiterführenden Informationen.

Nasdaq-Kapitalmarktvorschriften

Die Wertpapiere von Mainz Biomed sind derzeit an der Nasdaq notiert. Im Mai 2024 hat das Unternehmen eine schriftliche Mitteilung (die "Notice") von der Abteilung für Börsenzulassungsvoraussetzungen ("Listing Qualifications Department") der Nasdaq erhalten, in der das Unternehmen darüber informiert wurde, dass es auf der Grundlage des Schlussgeldkurses der Stammaktien von Mainz Biomed an den letzten 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen die Mindestgebotspreisanforderung für eine Aufrechterhaltung des Listings am Nasdaq Capital Market nicht mehr erfüllte. Die Nasdaq-Börsenordnung 5550(a)(2) schreibt für börsennotierte Wertpapiere einen Mindestgebotspreis von 1,00 USD pro Aktie vor (die "Minimum Bid Price Requirement"), und die Nasdaq-Börsenordnung 5810(c)(3)(A) sieht vor, dass eine Nichterfüllung der Mindestgebotspreisanforderung vorliegt, wenn diese über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen nicht erreicht wird. Gemäß der Nasdaq-Börsenordnung wurde Mainz Biomed eine erste Frist von 180 Kalendertagen eingeräumt, um der Einhaltung der Mindestgebotspreisanforderung wieder gerecht zu werden. Um die Konformität wieder herzustellen, muss der Schlusskurs der Stammaktien an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen vor dem 25. November 2024 mindestens 1,00 USD pro Aktie betragen. Zudem erfüllt das Unternehmen nicht länger die Mindestanforderung von 2.500.000 USD an Eigenkapital, die für den Verbleib im Nasdaq Capital Market gemäß Regel 5550(b)(1) vorgeschrieben ist. Am 27. November 2024 hat Mainz Biomed von der Nasdaq ein Schreiben (das "Determination Letter") erhalten, in dem es darüber informiert wurde, dass das Unternehmen die Mindestgebotspreisanforderung bis zum 25. November 2024 nicht wieder erfüllt habe. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine zweite 180-Tage-Frist. Der Determination Letter hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der Stammaktien von Mainz Biomed am Nasdaq Capital Market. Das Unternehmen beabsichtigt, in Kürze einen Antrag auf Anhörung zu stellen, der automatisch jede Aussetzung oder ein De-Listing bis zur Anhörung und bis zum Ablauf einer zusätzlichen Verlängerungsfrist verhindert, die vom Nasdaq-Anhörungsausschuss (dem "Nasdaq Hearing Panel") im Anschluss an die Anhörung gewährt wird. In diesem Zusammenhang ist der Ausschuss gemäß der Nasdaq-Börsenordnung befugt, eine Verlängerung von höchstens 180 Tage ab dem Datum des Determination Letters zu gewähren.

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die einzig offizielle Pressemitteilung die vom Unternehmen in englischer Sprache veröffentlichte Fassung ist. Die obige Übersetzung dient lediglich der vereinfachten Informationsbereitstellung.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Mainz Biomeds offizielle Investoren-Website unter mainzbiomed.com/investors/

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Über Mainz Biomed NVMainz Biomed entwickelt marktfertige molekulargenetische Diagnoselösungen für lebensbedrohende Krankheiten. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ColoAlert®, ein nicht-invasiver und einfach anzuwendender Früherkennungstest mit einer hohen Sensitivität und Spezifität zur Erkennung von Darmkrebs. ColoAlert® wird in Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits vertrieben. Das Unternehmen führt eine klinische Studie für die FDA-Zulassung in den USA durch. Zu den Produktkandidaten von Mainz Biomed gehört auch PancAlert, ein Screening-Test zur Früherkennung von Bauchspeicheldrüsenkrebs, der auf dem Multiplex-Nachweis molekulargenetischer Biomarker in Stuhlproben mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) in Echtzeit basiert. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie mainzbiomed.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn, Twitter und Facebook.

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

MC Services AGAnne Hennecke/Caroline Bergmann+49 211 529252 20mainzbiomed@mc-services.eu

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Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung sind "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "antizipieren", "glauben", "erwarten", "schätzen", "planen", "vorhersagen" und "projizieren" und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder auf diese hinweisen können und die nicht Aussagen aufgrund von historischen Fakten sind, identifiziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Analyse bestehender Informationen wider und unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Aus diesem Grund ist Vorsicht beim Vertrauen auf zukunftsgerichtete Aussagen geboten. Aufgrund von bekannten und unbekannten Risiken können sich die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Maß von den Erwartungen oder Vorhersagen des Unternehmens unterscheiden. Die folgenden Faktoren könnten unter anderem dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse sich erheblich von denen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden: (i) das Nichterfüllen von vorausgesagten Entwicklungen und damit zusammenhängenden Zielen; (ii) Änderungen bei den anzuwendenden Gesetzen oder Richtlinien; (iii) die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und seine aktuellen oder beabsichtigten Märkte; und (iv) andere Risiken und Unsicherheiten, die hierin beschrieben werden, wie auch diejenigen Risiken und Unsicherheiten, die von Zeit zu Zeit in anderen Berichten und anderen öffentlichen Dokumenten, die bei der Securities and Exchange Commission (der "SEC") durch das Unternehmen eingereicht werden, besprochen werden. Zusätzliche Informationen, die diese und andere Faktoren betreffen, die die Erwartungen und Projektionen des Unternehmens beeinflussen können, finden sich in den anfänglichen Dokumenteneinreichungen bei der SEC, einschließlich des Jahresberichts auf Formblatt 20-F, eingereicht am 9. April 2024. Die Einreichungen des Unternehmens bei der SEC sind auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov für die Öffentlichkeit zugänglich. Jede von uns in dieser Pressemitteilung getätigte zukunftsgerichtete Aussage basiert ausschließlich auf Informationen, die Mainz Biomed aktuell vorliegen und treffen nur auf das Datum zu, an dem sie getätigt wurden. Mainz Biomed übernimmt keine Verpflichtung, öffentlich jede zukunftsgerichtete Aussage, ob nun schriftlich oder mündlich, zu aktualisieren, die von Zeit zu Zeit getätigt wird, sei es als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderweitig, außer dies ist per Gesetz erforderlich. 

@ dpa.de

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