Pflichtmitteilung, DGA

Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein EQS-Ad-hoc: Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Anleihe Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein 19.03.2025 / 19:55 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

19.03.2025 - 19:56:26

EQS-Adhoc: Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein (deutsch)

Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein

EQS-Ad-hoc: Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Anleihe
Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und
Forderungsverzicht mit Besserungsschein

19.03.2025 / 19:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Adhoc [Formalien]

Die Huber Automotive AG gibt bekannt, dass den Gläubigern der von ihr
ausgegebenen Anleihe (ISIN: DE000A2TR430) vorgeschlagen wird, mittels eines
Beschlusses der Gläubiger einen Zinsaufschub bis Endfälligkeit, einen
Verzicht auf 50 % der Ansprüche auf Rückzahlung sowie einen damit
verbundenen Besserungsschein bis 50% nach Endfälligkeit bei positiver
Ertragslage zu beschließen.

Grund hierfür ist, dass die Gesellschaft von der derzeitigen wirtschaftlich
schwierigen Gesamtlage sowie von der Käufer-Zurückhaltung bei
Elektrofahrzeugen weiterhin betroffen ist. Auf Basis des derzeitigen
Auftragsvolumens ist die Gesellschaft nicht profitabel und ist auf eine
Zuführung von Mitteln von außen angewiesen. Die Emittentin gibt dabei auch
bekannt, dass der Umsatz im Geschäftsjahr 2023/2024 nach den vorläufigen
Zahlen (vor Prüfung) ca. 38.887 TEUR betrug und damit rund 58% unter dem
Umsatz des Vorjahres liegt.

Es soll versucht werden, die notwendige Finanzstabilität und Profitabilität
der Gesellschaft durch folgende Maßnahmen zu erreichen:

  1. Der Mehrheitseigentümer ist, sofern die Anleihegläubiger einen Verzicht
    mit Besserungsschein erklären, bereit zu einer Schuldübernahme von
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5-10 Mio.
    EUR im Austausch gegen ein langfristiges, zinsfreies Darlehen mit
    Rangrücktritt zwischen ihm und der Gesellschaft, um diese fälligen
    Verbindlichkeiten in langfristige, nachrangige
    Darlehensverbindlichkeiten zu wandeln.

  2. Entstehen darüber hinaus in Zukunft noch weitere Bilanzverluste
    verpflichtet sich der Mehrheitseigentümer über den Rangrücktritt hinaus
    einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein für seine
    Darlehensansprüche auszusprechen.

  3. Weiterhin ist ein (Teil-)Verkauf von aktivierten Projekten angestrebt
    und/oder der Einstieg eines geeigneten Investors geplant, um den
    zukünftigen Liquiditätsbedarf zu decken.

  4. Die Anleihegläubiger sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag auf 50
    % des Anspruchs auf Rückzahlung unter der Anleihe verzichten. Sämtliche
    ausstehenden und zukünftig entstehenden Zinsen sollen endfällig sein,
    wobei die Zinsen ab 16. April 2025 nur noch auf den weiterhin
    bestehenden Anspruch entstehen. Zugleich wird ein Besserungsschein mit
    einem Aufleben der Forderungen gewährt, sofern die Emittentin in den
    Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn (ohne Berücksichtigung
    außerordentlicher Ereignisse) von mehr als EUR 1 Mio. ausweist. Zudem
    soll eine Entschädigung für den Zinsverlust gewährt werden.

Zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG wird am Freitag 21.
März 2025 per Bundesanzeiger und auf der Webseite eingeladen werden. Die
schriftliche Stimmabgabe wird vom 7. April 2025 bis zum 9. April 2025
möglich sein. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem
Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 7. April 2025 bis zum 9. April
2025 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de

Sollte das erforderliche Quorum bei dieser Stimmabgabe nicht erreicht
werden, wird die Gesellschaft dafür sorgen, dass kurzfristig zu einer
(zweiten) Präsenzversammlung eingeladen wird.

Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de


Ende der Insiderinformation

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19.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Huber Automotive AG
                   Industrieund Businesspark 213
                   73347 Mühlhausen im Täle
                   Deutschland
   Telefon:        07335/9206-0
   E-Mail:         info@huber-group.com
   Internet:       www.huber-automotive.com
   ISIN:           DE000A2TR430
   WKN:            A2TR43
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                   Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2103382



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2103382 19.03.2025 CET/CEST

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