Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin EQS-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin 18.07.2024 / 14:06 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
18.07.2024 - 14:07:08EQS-News: Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin (deutsch)
Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin
EQS-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin 18.07.2024 / 14:06 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- PRESSEMITTEILUNG Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin Pratteln, 18. Juli 2024 Die an der Frankfurter Börse notierte schweizerische Highlight Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") nimmt Stellung zu in letzter Zeit wiederholt verbreiteten, irreführenden und falschen Schreiben von einzelnen deutschen Banken, welche einzelne Aktionäre von HLC erhalten haben. In diesen Schreiben wird suggeriert, dass Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und Aktionäre werden aufgefordert, zu prüfen, ob gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte im Hinblick auf ihre Bestände von Inhaberaktien der HLC unternommen werden müssen. HLC stellt hiermit klar, dass seitens ihrer Aktionäre keinerlei Handlungsbedarf besteht oder bestand und die Inhaberaktien der HLC, die börsennotiert sind, nach anwendbarem schweizerischem Recht ohne Einschränkung nach wie vor erlaubt sind. Es gibt namentlich weder einen Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit von Aktionären, in der Schweiz diesbezügliche gerichtliche Schritte einzuleiten. Einzelne an Aktionäre verschickte Schreiben sind nicht nur irreführend, sondern enthalten auch falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz. HLC hat diese Vorgänge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet. Weitere Informationen: Highlight Communications AG Investor Relations Netzibodenstrasse 23b CH-4133 Pratteln BL Telefon: +41 (0)61 816 96 91 E-Mail: ir@hlcom.ch --------------------------------------------------------------------------- 18.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Highlight Communications AG Netzibodenstrasse 23b 4133 Pratteln Schweiz Telefon: +41 61 816 96 96 Fax: +41 61 816 67 67 E-Mail: ir@hlcom.ch Internet: www.hlcom.ch ISIN: CH0006539198 WKN: 920299 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1949293 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 1949293 18.07.2024 CET/CEST