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GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge 09.12.2024 / 10:00 CET / CEST --------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge Wetzikon, 9.

09.12.2024 - 10:00:51

EQS-News: GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge (deutsch)

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der
GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

09.12.2024 / 10:00 CET/CEST

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Pressemitteilung

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der
GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Wetzikon, 9. Dezember 2024 - Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway
Capital ("Clearway") angeführte Gläubigergruppe darüber informiert, dass
zusätzliche Stimmen zur Unterstützung ihrer Vorschläge im Zusammenhang mit
der Verlängerung der Laufzeit der ausgefallenen 1.875 %-Anleihe der GZO AG
("GZO" oder "das Unternehmen") mit Fälligkeit im Juni 2024 (ISIN
CH0240109618) beim Unternehmen eingereicht wurden. Clearway ist dabei, das
Gericht in Hinwil darüber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als
zwei Dritteln der Anleihegläubiger angenommen wurde und damit für die
Anleihegläubiger rechtsverbindlich ist.

Anlässlich einer Versammlung der Anleihegläubiger am25. Oktober stimmten die
Anleihegläubiger mit überwältigender Mehrheit für die Vorschläge der
Gläubigergruppe. Die erforderliche Schwelle für die Rechtsverbindlichkeit
der Vorschläge wurde aber um nur 770.000 Stimmen verfehlt, was weniger als
0.5% des Nominalwerts der Anleihe entspricht.

Gemäss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts können
Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Anleihegläubigerversammlung am 25.
Oktober Anleihen hielten und nicht an der Versammlung teilnahmen, innerhalb
von zwei Monaten nach der Versammlung immer noch abstimmen. Dem Unternehmen
wurden mittlerweile genügend zusätzliche Stimmen für den Vorschlag
vorgelegt, um die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln zu erreichen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag
der Anleihegläubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell
eine Alternative zur Nachlassstundung zur Verfügung steht, werden alle
Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg
aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher
Wertberichtigungen, sorgfältig geprüft und sie könnten den Verwaltungsrat
persönlich haftbar machen.

"Die Handlungen des GZO-Verwaltungsrats sind für die Schweizer Kapitalmärkte
unglaublich schädlich und schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Die
Mehrheit der GZO-Anleihegläubiger sind Pensionskassen und ähnliche
Institutionen, die Anleihen unter der korrekten Annahme gekauft haben, dass
sie durch wertvolle Vermögenswerte abgesichert sind. Der GZO-Verwaltungsrat
versucht nun, juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und
Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmässig zustehen. Das werden wir
nicht zulassen", sagte Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital.

Die Gläubigergruppe dankt den Anleihegläubigern für ihre überwältigende
Unterstützung und begrüsst die zahlreichen Voten der Anleihegläubiger, die
sich nach der Versammlung an uns gewandt haben, weil sie mit dem
vorgeschlagenen Sanierungsplan der GZO nicht einverstanden sind.

Kontakt

GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group
Andreas Durisch
079 358 87 32
contact@gzo-bondholder.ch
www.gzo-bondholder.ch


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Ende der Medienmitteilungen

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