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GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2 Mio.

16.01.2024 - 23:29:10

EQS-News: GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2 Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von GlobalWafers Co., Ltd., fest (deutsch)

GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2 Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von GlobalWafers Co., Ltd., fest

EQS-News: GlobalWafers GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2
Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von
GlobalWafers Co., Ltd., fest

16.01.2024 / 23:28 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (GANZ
ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN
DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2
Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von
GlobalWafers Co., Ltd., fest

München, 16. Januar 2024 (MEZ)

GlobalWafers GmbH (die "Emittentin") gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung
für ein Angebot (das "Angebot") von Einheiten (Units) (die
"Umtauscheinheiten")
bekannt, welche (1) vorrangige unbesicherte Anleihen im Nennbetrag von EUR
345,2 Millionen mit Fälligkeit 2029 (die "Anleihen") sowie (2) 3.452
abtrennbare Optionen (die "Optionen") umfassen. Die Umtauscheinheiten,
Anleihen und Optionen werden von GlobalWafers Co., Ltd. ("GWC" oder "Garant")
garantiert, dem drittgrößten Siliziumwaferhersteller der Welt, der in Taiwan
notiert und alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.

Durch die Ausgabe von Umtauscheinheiten verfolgt GWC einen proaktiven Ansatz
zur Verwaltung ihrer Vermögenswerte und zur effizienten Wiederverwertung von
Kapital, während die Aktien der Siltronic AG möglicherweise mit einem
Aufschlag auf den derzeitigen Preis monetarisiert werden.

Jede Umtauscheinheit wird aus einer Anleihe und einer Option bestehen, die
nach Wahl des Inhabers jederzeit am oder nach dem 23. Januar 2024 (dem
"Vollzugstermin")
geteilt und voneinander getrennt und anschließend wieder verbunden werden
können.

Die Optionen werden gegen einen proportionalen Anteil am Umtauschvermögen
(das "Umtauschvermögen") ausübbar sein, welches zunächst ca. 3,1 Millionen
voll eingezahlte Stammaktien am Kapital der Siltronic AG (die "Aktien")
umfassen wird. Die Optionen werden unter anderem durch das Umtauschvermögen
und die Rechte der Emittentin im Rahmen ihres Aktienleihvertrags mit dem
Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner sowie der damit verbundenen
Garantie von Nomura Holdings, Inc. besichert sein.

Die Umtauscheinheiten werden zu 100% des Nennbetrags der Anleihen
ausgegeben. Die Optionen werden mit einem anfänglichen Umtauschpreis von EUR
111,34 ausgegeben, was einem Aufschlag von 30,0% gegenüber dem
Referenzaktienpreis von EUR 85,6425 entspricht.

Die Anleihen werden mit einem Zinssatz von 1,50% pro Jahr ausgegeben und
werden am 23. Januar 2029 zu 100% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, sofern
sie nicht zuvor gekauft und entwertet oder zurückgezahlt wurden.

Der Inhaber jeder Anleihe wird (a) am 23. Januar 2027; oder (b) bei Eintritt
eines Kontrollwechsels des Garanten oder eines Delisting-Ereignisses in
Bezug auf die Aktien das Recht haben, die vorzeitige Rückzahlung seiner
Anleihen zu 100% ihres Nennbetrages zuzüglich bis zum relevanten
Andienungstermin (dieses ausgeschlossen) aufgelaufener, aber unbezahlter
Zinsen zu verlangen. Die Emittentin kann die Anleihen vorzeitig
zurückzahlen, wenn weniger als 15% der ursprünglich ausgegebenen Anleihen
und Optionen ausstehend sind.

Um das Angebot zu erleichtern, hat die Emittentin verschiedene
Aktienleihverträge mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner
abgeschlossen, um die Hedging-Aktivitäten verschiedener Anleger in
Zusammenhang mit den Optionen zu erleichtern. Nomuras Verpflichtungen aus
diesen Aktienleihverträgen werden von ihrer Holdinggesellschaft, Nomura
Holdings, Inc., garantiert.

Die endgültigen Bedingungen der Umtauscheinheiten wurden auf Grundlage eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.

Der Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner hat einen zeitgleichen
Verkauf bestehender Aktien (die "Zeitgleiche Delta-Ausführung") im Namen
bestimmter Zeichner der Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten
organisiert, die diese Aktien (die "Delta-Ausführungsaktien") in
Leerverkäufen an vom Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner vermittelte
Käufer verkaufen möchten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner
in Bezug auf die Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten ausgesetzt
sind, die sie im Rahmen des Angebots erwerben. Die Emittentin erhält keine
Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Zeitgleichen
Delta-Ausführung.

Die Zulassung der Anleihen, Optionen und Umtauscheinheiten zum Handel an
einer bzw. einem international anerkannten, regelmäßig operierenden,
regulierten oder nicht-regulierten Börse oder Wertpapiermarkt wird innerhalb
von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin beantragt.

Die Emittentin plant, den Nettoerlös des Angebots zur Refinanzierung
bestehender Verbindlichkeiten der GWC-Gruppe und für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Emittentin, der Garant und ihre
jeweiligen Tochtergesellschaften haben sich zu einer Sperrfrist von 90 Tagen
nach dem Vollzugstermin in Bezug auf die Aktien und verbundene Wertpapiere
verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.

Nomura fungiert in Bezug auf das Angebot als Sole Global Coordinator und
Sole Bookrunner.

Über GWC

GWC mit Hauptsitz in Hsinchu, Taiwan, ist der drittgrößte Hersteller von
Siliziumwafern weltweit. Das 1981 gegründete Unternehmen war der
Halbleiter-Geschäftsbereich von SAS (Sino-American Silicon Products Inc.)
und wurde 2011 als GlobalWafers Co., Ltd. ausgegliedert. GWC ist auf die
Herstellung von Halbleiterwafern mit Anwendungsbereichen in KI,
5G-Konvergenz, Automobilindustrie, Rechenzentren sowie IT und MEMS. GWC ist
an der Taipei Exchange notiert.

***

Verantwortliche Person für diese Veröffentlichung:

GlobalWafers Co., Ltd.

Sprecherin: Leah Peng, Special Assistant

Tel +886-3-577-2255 Ext: 2331

E-Mail: Leah@sas-globalwafers.com

Stellvertreterin: Grace Ho, Marketing and Sales Division Director

Tel: +886-3-578-3131 Ext: 1772

E-Mail: Graceho@sas-globalwafers.com

www.sas-globalwafers.com

Wichtiger Hinweis:

DIE EMITTENTIN, DER GARANT, DIE SILTRONIC AG, DER SOLE GLOBAL COORDINATOR
UND SOLE BOOKRUNNER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
HABEN KEINE MASSNAHMEN ERGRIFFEN, DIE EIN ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN
ODER DER UMTAUSCHEINHEITEN, DER AKTIEN, DER DELTA-AUSFÜHRUNGSAKTIEN ODER DES
BEI AUSÜBUNG DER OPTIONEN ZU LIEFERNDEN UMTAUSCHVERMÖGENS (ZUSAMMEN, DIE
"WERTPAPIERE") (DAS "ANGEBOT") ODER DEN BESITZ ODER DIE VERBREITUNG DIESER
PRESSEMITTEILUNG ODER VON ANGEBOTSUNTERLAGEN ODER WERBEMATERIAL IN BEZUG AUF
DIESES ANGEBOT ODER DIE WERTPAPIERE (ZUSAMMEN, DIE "ANGEBOTSUNTERLAGEN") IN
EINER JURISDIKTION, IN DER MASSNAHMEN ZU DIESEM ZWECK ERFORDERLICH SIND,
ERLAUBEN WÜRDEN. PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ DIESER BEKANNTMACHUNG GELANGEN,
WERDEN VON DER EMITTENTIN, DEM GARANTEN, DER SILTRONIC AG UND DEM SOLE
GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE
BESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN UND DIESE ZU BEACHTEN.

IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN, DER
UMTAUSCHEINHEITEN UND DER ZEITGLEICHEN DELTA-AUSFÜHRUNG IST DIE
VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTES IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG (WIE UNTEN
DEFINIERT) GEMÄSS DER PROSPEKTVERORDNUNG NICHT ERFORDERLICH.

DIESE PRESSEMITTEILUNG IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN WEITERGABE
IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUGELASSEN. DIE IN DIESER
PRESSEMITTEILUNG ERWÄHNTEN WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM
U.S. SECURITIES ACT VON 1933, IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG ("U.S.
SECURITIES ACT") REGISTRIERT UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, SOWEIT KEINE REGISTRIERUNG ODER
REGISTRIERUNGSAUSNAHME UNTER DEM U.S. SECURITIES ACT VORLIEGT. ES WIRD KEIN
ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN
EINER ANDEREN JURISDIKTION GEBEN. DIE WERTPAPIERE WERDEN AUSSERHALB DER
VEREINIGTEN STAATEN AUF DER GRUNDLAGE DER REGULATION S ANGEBOTEN UND
VERKAUFT. DIESE PRESSEMITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON
WERTPAPIEREN ODER DIE AUFFORDERUNG ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR, NOCH SOLL
ES EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN EINER JURISDIKTION SEIN, IN DER EIN
SOLCHES ANGEBOT ODER EIN SOLCHER VERKAUF RECHTSWIDRIG WÄREN. IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
DURCHGEFÜHRT.

DIESE PRESSEMITTEILUNG UND DAS ANGEBOT RICHTEN SICH, WENN SIE IM VEREINIGTEN
KÖNIGREICH ODER IN MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS ("EWR")
ABGEGEBEN WERDEN, NUR AN PERSONEN, DIE "QUALIFIZIERTE ANLEGER" IM SINNE DER
PROSPEKTVERORDNUNG ("QUALIFIZIERTE ANLEGER") SIND. BEI JEDER PERSON IN EINEM
MITGLIEDSTAAT ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN
UND/ODER DIE UMTAUSCHEINHEITEN ERWIRBT ODER DEM EIN ANGEBOT VON ANLEIHEN,
OPTIONEN UND/ODER DEN UMTAUSCHEINHEITEN GEMACHT WERDEN KANN, UND, SOWEIT
ANWENDBAR, JEDER FONDS, IN DESSEN NAMEN DIESE PERSON DIE ANLEIHEN, DIE
OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN ERWIRBT, DIE SICH IN EINEM MITGLIEDSSTAAT
ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BEFINDEN, WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE
ZUGESICHERT, ANERKANNT UND ZUGESTIMMT HAT, DASS ES SICH BEI IHR UM EINEN
QUALIFIZIERTEN ANLEGER HANDELT. FÜR DIESE ZWECKE BEZEICHNET DER AUSDRUCK
"PROSPEKTVERORDNUNG" DIE VERORDNUNG (EU) 2017/1129 UND DIE VERORDNUNG (EU)
2017/1129 WIE SIE AUFGRUND DES BRITISCHEN GESETZES ÜBER DEN AUSTRITT AUS DER
EUROPÄISCHEN UNION VON 2018 (EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 - "EUWA")
TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST, JEWEILS IN DER
DERZEIT GELTENDEN FASSUNG.

AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE ZWECKE DER PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN IN: (A)
DER RICHTLINIE 2014/65/EU ÜBER MÄRKTE FÜR FINANZINSTRUMENTE IN DER DERZEIT
GELTENDEN FASSUNG ("MIFID II"); (B) ARTIKEL 9 UND 10 DER DELEGIERTEN
RICHTLINIE (EU) 2017/593 DER KOMMISSION ZUR ERGÄNZUNG DER MIFID II; UND (C)
LOKALER DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN IM EWR (ZUSAMMEN, DIE MIFID
II-PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN); (D) VERORDNUNG (EU) NR. 600/2014, WIE
SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
IST ("UK MIFIR"); UND (E) DAS FCA-HANDBUCH "PRODUCT INTERVENTION" UND DAS
"PRODUCT GOVERNANCE SOURCEBOOK" (ZUSAMMEN, DIE
"PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN") UND UNTER AUSSCHLUSS JEDWEDER HAFTUNG,
GLEICH OB EINE SOLCHE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAGSVERLETZUNG ODER
ANDERWEITIG ENTSTEHT, DIE EINEM "KONZEPTEUR" (FÜR DIE ZWECKE DER MIFID
II-PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN) ANSONSTEN IN BEZUG DARAUF ENTSTEHEN
KÖNNTEN, WURDE HINSICHTLICH DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER
UMTAUSCHEINHEITEN EIN PRODUKTGENEHMIGUNGSVERFAHREN DURCHGEFÜHRT, BEI DEM
FESTGESTELLT WURDE, DASS: (I) DER ZIELMARKT FÜR DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN
UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN (A) IM EWR AUSSCHLIESSLICH GEEIGNETE GEGENPARTEIEN
UND PROFESSIONELLE KUNDEN SIND, WIE JEWEILS IN DER MIFID II DEFINIERT, UND
(B) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, ZULÄSSIGE GEGENPARTEIEN (WIE DEFINIERT IM
FCA-HANDBUCH "PRODUCT INTERVENTION" DEFINIERT) UND PROFESSIONELLE KUNDEN
(WIE IM UK MIFIR DEFINIERT) SIND; UND (II) ALLE KANÄLE FÜR DEN VERTRIEB DER
ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN GEEIGNETE GEGENPARTEIEN
UND PROFESSIONELLE KUNDEN GERICHTET SIND. JEDE PERSON, DIE DIE ANLEIHEN, DIE
OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN SPÄTER ANBIETET, VERKAUFT ODER EMPFIEHLT
(EIN "VERTREIBER") SOLLTE DIE ZIELMARKTBEWERTUNG DES KONZEPTEURS
BERÜCKSICHTIGEN, WOBEI JEDOCH EIN DER MIFID II ODER DEM FCA-HANDBUCH
"PRODUCT INTERVENTION" UND DEM "PRODUCT GOVERNANCE SOURCEBOOK"
UNTERLIEGENDER VERTREIBER DAFÜR VERANTWORTLICH IST, EINE EIGENE
ZIELMARKTBEWERTUNG IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE
UMTAUSCHEINHEITEN VORZUNEHMEN (ENTWEDER DURCH ÜBERNAHME ODER DURCH
WEITERGEHENDE SPEZIFIZIERUNG DER ZIELMARKTBEWERTUNG DES KONZEPTEURS) SOWIE
GEEIGNETE VERTRIEBSKANÄLE FESTZULEGEN HAT.

DIE ZIELMARKTBEWERTUNG ERFOLGT UNBESCHADET DER ANFORDERUNGEN ETWAIGER
VERTRAGLICHER ODER GESETZLICHER VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF EIN
ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN.

ZUR KLARSTELLUNG: DIE ZIELMARKTBEWERTUNG STELLT WEDER (A) EINE BEWERTUNG DER
EIGNUNG ODER ANGEMESSENHEIT FÜR DIE ZWECKE DER MIFID II ODER UK MIFIR NOCH
(B) EINE EMPFEHLUNG AN EINEN ANLEGER ODER EINE GRUPPE VON ANLEGERN ZUR
INVESTITION IN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN ODER ZUM
ERWERB DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN ODER ZUR
VORNAHME SONSTIGER MASSNAHMEN IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND
DIE UMTAUSCHEINHEITEN DAR.

DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN SIND NICHT ZUM ANGEBOT,
ZUM VERKAUF ODER ZUR SONSTIGEN ZURVERFÜGUNGSTELLUNG AN KLEINANLEGER IM EWR
ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BESTIMMT UND SOLLTEN KLEINANLEGERN IM EWR
ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH NICHT ANGEBOTEN, NICHT VERKAUFT UND DIESEN
AUCH NICHT IN SONSTIGER WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. FÜR DEN ZWECK
DIESER BESTIMMUNG BEZEICHNET DER BEGRIFF KLEINANLEGER (A) IM EWR EINE
PERSON, DIE EINES (ODER MEHRERE) DER FOLGENDEN KRITERIEN ERFÜLLT: (I) SIE
IST EIN KLEINANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 4 ABS. 1 NR. 11 MIFID II; ODER
(II) SIE IST EIN KUNDE IM SINNE DER RICHTLINIE (EU) 2016/97, SOWEIT DIESER
KUNDE NICHT ALS PROFESSIONELLER KUNDE IM SINNE VON ARTIKEL 4 ABS. 1 NR. 10
MIFID II GILT UND (B) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH EINE PERSON, DIE EINES (ODER
MEHRERE) DER FOLGENDEN KRITERIEN ERFÜLLT: (I) SIE IST EIN KLEINANLEGER IM
SINNE VON ARTIKEL 2 NR. 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 2017/565 WIE SIE AUFGRUND
DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST, ODER
(II) SIE IST EIN KUNDE IM SINNE DER BESTIMMUNGEN DES BRITISCHEN GESETZES
ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND MÄRKTE VON 2000 (FINANCIAL SERVICES AND
MARKETS ACT 2000 - "FSMA") SOWIE ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE (EU) 2016/97
GEMÄSS DEM FSMA ERLASSENEN VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN, SOWEIT DIESER
KUNDE NICHT ALS PROFESSIONELLER KUNDE IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 NR. 8
DER VERORDNUNG (EU) NR. 600/2014 WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES
NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST.

ENTSPRECHEND WURDE KEIN NACH DER VERORDNUNG (EU) NR. 1286/2014 IN DER
DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (DIE "PRIIPS-VERORDNUNG") ODER DER
PRIIPS-VERORDNUNG WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES
VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST (DIE "UK PRIIPS-VERORDNUNG"), ERFORDERLICHES
BASISINFORMATIONSBLATT FÜR DAS ANGEBOT ODER DEN VERKAUF ODER DIE SONSTIGE
ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN
KLEINANLEGER IM EWR ODER IM VEREINIGEN KÖNIGREICH ERSTELLT UND DAHER KANN
DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF ODER DIE SONSTIGE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER
ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN KLEINANLEGER IM EWR ODER
IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH NACH DER PRIIPS-VERORDNUNG UND/ODER DER UK
PRIIPS-VERORDNUNG RECHTSWIDRIG SEIN.

ZUDEM RICHTET SICH DIESE PRESSEMITTEILUNG IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH
AUSSCHLIESSLICH AN QUALIFIZIERTE INVESTOREN, (I) DIE ÜBER PROFESSIONELLE
ERFAHRUNG IM HINBLICK AUF ANLAGEGESCHÄFTE IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER
BRITISCHEN VERORDNUNG ÜBER DIE WERBUNG FÜR FINANZPRODUKTE VON 2005 GEMÄSS
DEM FSMA IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (FINANCIAL PROMOTION ORDER -
"ORDER") UND QUALIFIZIERTE INVESTOREN WELCHE ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) DES
ORDER UNTERFALLEN, UND (II) AN DIE DIE PRESSEMITTEILUNG AUF SONSTIGE WEISE
RECHTMÄSSIG ÜBERMITTELT WERDEN DARF (WOBEI ALLE GENANNTEN PERSONEN GEMEINSAM
ALS "RELEVANTE PERSONEN" BEZEICHNET WERDEN). PERSONEN (I) IM VEREINIGTEN
KÖNIGREICH, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, UND (II)
PERSONEN IN EINEM MITGLIEDSTAAT DES EWR, BEI DENEN ES SICH NICHT UM
QUALIFIZIERTE INVESTOREN HANDELT, DÜRFEN NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER
PRESSEMITTEILUNG HANDELN UND SICH NICHT AUF DIESE VERLASSEN. JEDE
INVESTITION ODER INVESTITIONSTÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE PRESSEMITTEILUNG
BEZIEHT, STEHT NUR (A) RELEVANTEN PERSONEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH ZUR
VERFÜGUNG UND WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH UND
(B) QUALIFIZIERTEN INVESTOREN IN MITGLIEDSTAATEN DES EWR DURCHGEFÜHRT.

DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN WERDEN UND DÜRFEN IN
HONGKONG NICHT MITTELS EINES DOKUMENTS ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN AUSSER
(A) AN "PROFESSIONELLE ANLEGER" IM SINNE DER SECURITIES AND FUTURES
ORDINANCE (CAP. 571) VON HONGKONG (DAS "SFO") UND ALLEN IM RAHMEN DES SFO
AUFGESTELLTEN REGELUNGEN; ODER (B) UNTER ANDEREN UMSTÄNDEN, DIE NICHT DAZU
FÜHREN, DASS EIN DOKUMENT EIN "PROSPEKT" DARSTELLT, WIE IN DER COMPANIES
(WINDING UP AND MISCELLANEOUS PROVISIONS) ORDINANCE (CAP. 32) VON HONG KONG
(DIE "C(WUMP)O") DEFINIERT, ODER WELCHE KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT IM SINNE
DER C(WUMP)O DARSTELLEN. DIESES DOKUMENT STELLT KEINE WERBUNG, EINLADUNG
ODER DOKUMENT IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE
UMTAUSCHEINHEITEN DAR, DAS AN DIE ÖFFENTLICHKEIT IN HONGKONG GERICHTET IST
ODER DEREN INHALT DAFÜR BESTIMMT IST, FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN HONGKONG
ZUGÄNGLICH ZU SEIN ODER DURCH DIESE GELESEN ZU WERDEN (AUSSER, WENN DIES
ERLAUBT IST GEMÄSS DEN WERTPAPIERGESETZEN VON HONGKONG) MIT AUSNAHME IN
BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN, DIE NUR AN
PERSONEN AUSSERHALB HONGKONGS ODER NUR AN "PROFESSIONELLE ANLEGER", WIE IN
DER SFO UND DEN UNTER DER SFO AUFGESTELLTEN REGELN DEFINIERT, VERÄUSSERT
WERDEN SOLLEN.

ES WURDE KEIN ANGEBOT ODER SONSTIGES DOKUMENT ALS PROSPEKT BEI DER
FINANZBEHÖRDE VON SINGAPUR REGISTRIERT. ENTSPRECHEND DÜRFEN WEDER DIESE
PRESSEMITTEILUNG NOCH JEGLICHE DOKUMENTE ODER MATERIALIEN IM ZUSAMMENHANG
MIT DEM ANGEBOT, DEM VERKAUF ODER DER EINLADUNG ZUR ZEICHNUNG ODER DEM KAUF
DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN PERSONEN IN SINGAPUR
ZIRKULIERT ODER VERBREITET WERDEN, NOCH DÜRFEN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN
UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN DIREKT ODER INDIREKT PERSONEN IN SINGAPUR ZUR
ZEICHNUNG ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, MIT AUSNAHME VON (I)
INSTITUTIONELLEN ANLEGERN (GEMÄSS DER DEFINITION IN ABSCHNITT 4A DES
SECURITIES AND FUTURES ACT 2001 VON SINGAPUR IN DER DERZEIT GELTENDEN
FASSUNG (DAS "SAF")) GEMÄSS ABSCHNITT 274 SFA, (II) EINES "ZUGELASSENEN
ANLEGERS" IM SINNE VON ABSCHNITT 4A SFA.

SFA-PRODUKTKLASSIFIZIERUNG FÜR SINGAPUR: IN VERBINDUNG MIT ABSCHNITT 309B
SFA UND DEN SECURITIES AND FUTURES (CAPITAL MARKETS PRODUCTS) REGULATIONS
2018 VON SINGAPUR (DIE "CMP-VORSCHRIFTEN 2018") HAT DIE EMITTENTIN
FESTGESTELLT UND TEILT HIERMIT ALLEN RELEVANTEN PERSONEN (WIE DEFINIERT IN
ABSCHNITT 309A(1) SFA) MIT, DASS DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE
UMTAUSCHEINHEITEN "VORGESCHRIEBENE KAPITALMARKTPRODUKTE" (WIE IN DEN
CMP-VORSCHRIFTEN 2018 DEFINIERT) UND AUSGENOMMENE INVESTITIONSPRODUKTE (WIE
IN DER MAS-MITTEILUNG SFA 04-N12 ZUM VERKAUF VON ANLAGEPRODUKTEN UND
MAS-MITTEILUNG ZU EMPFEHLUNGEN ZU ANLAGEPRODUKTEN DEFINIERT) DARSTELLEN.

DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN, DIE UMTAUSCHEINHEITEN UND DIE AKTIEN WURDEN
NICHT UND WERDEN NICHT REGISTRIERT ODER EINGEREICHT BEI, ODER GENEHMIGT VON,
DER FINANZAUFSICHTSKOMMISSION DER REPUBLIK CHINA (DIE "FSC") ODER ANDEREN
EINSCHLÄGIGEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN GEMÄSS ENTSPRECHENDER WERTPAPIERGESETZE
UND BESTIMMUNGEN VON TAIWAN, REPUBLIK CHINA (DIE "ROC") UND DÜRFEN NICHT
INNERHALB DER ROC VERKAUFT, AUSGEGEBEN ODER ANGEBOTEN WERDEN DURCH EIN
ÖFFENTLICHES ANGEBOT ODER UNTER UMSTÄNDEN, WELCHE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT
IM SINNE DES ROC WERTPAPIER- UND BÖRSENGESETZES DARSTELLEN, DAS EINE
REGISTRIERUNG, EINREICHUNG ODER GENEHMIGUNG BEI DER FSC ODER ANDEREN
EINSCHLÄGIGEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ERFORDERT. KEINE IN ROC ANSÄSSIGE
NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON WURDE ERMÄCHTIGT, DIE ANLEIHEN, DIE
OPTIONEN, DIE UMTAUSCHEINHEITEN ODER DIE AKTIEN IM GEBIET DER ROC DURCH EIN
ÖFFENTLICHES ANGEBOT ANZUBIETEN, ZU VERKAUFEN, ZUM VERKAUF AUFZUFORDERN,
DAZU ZU BERATEN ODER AUF ANDERE WEISE DAS ANGEBOT ODER DEN VERKAUF ZU
VERMITTELN.

EINE ANLAGE IN DIE WERTPAPIERE IST MIT EINEM HOHEN RISIKO VERBUNDEN. EINE
ENTSCHEIDUNG ZUM KAUF DER WERTPAPIERE SOLLTE NUR AUF DER GRUNDLAGE EINER
UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DES
EMITTENTEN, DES GARANTEN UND DER SILTRONIC AG IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIERE
DURCH EINEN POTENZIELLEN ANLEGER GETROFFEN WERDEN, SOWEIT ZUTREFFEND. JEDER
EMPFÄNGER DIESER PRESSMITTEILUNG ODER ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN SOLLTEN
SEINE PROFESSIONELLEN BERATER KONSULTIEREN, UM SICH VON DER EIGNUNG DER
WERTPAPIERE ALS ANLAGE ZU ÜBERZEUGEN. WEDER DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND
SOLE BOOKRUNNER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN AUS DER
VERWENDUNG, ODER GEBEN EINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE AB HINSICHTLICH DER
RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT, DER PRESSEMITTEILUNG ODER DER ÖFFENTLICH
ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DER EMITTENTIN, DES GARANTEN UND DER SILTRONIC
AG. DIE IN DIESER PRESSEMITTTEILUNG ODER ANDEREN ANGEBOTSUNTERLAGEN
ENTHALTENEN INFORMATIONEN KÖNNEN SICH BIS ZUM VOLLZUGSTERMIN OHNE
VORANKÜNDIGUNG IN IHRER GESAMTHEIT ÄNDERN.

JEDER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE DAVON AUSGEHEN, DASS ER DAS WIRTSCHAFTLICHE
RISIKO EINER INVESTITION IN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN, DIE
UMTAUSCHEINHEITEN, DIE DELTA-AUSFÜHRUNGSAKTIEN ODER DIE AKTIEN, DIE BEI
AUSÜBUNG DER OPTIONEN AUSZUGEBEN ODER ZU ÜBERTRAGEN UND ZU LIEFERN SIND UND
DEN OPTIONEN NOMINELL UNTERLEGT SIND, SELBST TRAGEN MUSS. WEDER DIE
EMITTENTIN, NOCH DER GARANT, SILTRONIC AG ODER DER SOLE GLOBAL COORDINATOR
UND SOLE BOOKRUNNER GEBEN EINE ZUSICHERUNG HINSICHTLICH (I) DER EIGNUNG DER
WERTPAPIERE FÜR EINEN BESTIMMTEN ANLEGER, (II) DER ANGEMESSENEN
BUCHHALTERISCHEN BEHANDLUNG UND DER MÖGLICHEN STEUERLICHEN FOLGEN EINER
ANLAGE IN DIE WERTPAPIERE ODER (III) DER KÜNFTIGEN WERTENTWICKLUNG DER
WERTPAPIERE, WEDER IN ABSOLUTEN ZAHLEN NOCH IM VERHÄLTNIS ZU KONKURRIERENDEN
ANLAGEN.

IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE UND DER ZEITGLEICHEN
DELTA-AUSFÜHRUNG KÖNNEN DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER
SOWIE JEDES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE ALS ANLEGER AUF EIGENE
RECHNUNG HANDELN, DIE WERTPAPIERE ÜBERNEHMEN UND IN DIESER EIGENSCHAFT DIESE
WERTPAPIERE ODER ANDERE WERTPAPIERE DES EMITTENTIN, DER GARANTEN, SILTRONIC
AG (DIE "GESELLSCHAFT") ODER DAMIT VERBUNDENE ANLAGEN AUF EIGENE RECHNUNG
HALTEN, KAUFEN ODER VERKAUFEN UND DIESE WERTPAPIERE ODER ANDEREN ANLAGEN AUF
ANDERE WEISE ALS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE ANBIETEN
ODER VERKAUFEN. DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER BEABSICHTIGT
NICHT, DEN UMFANG SOLCHER INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN OFFEN ZU LEGEN,
ES SEI DENN, ER IST DAZU GESETZLICH ODER REGULATORISCH VERPFLICHTET. DARÜBER
HINAUS KÖNNEN DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER UND SEINE
TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE
EMITTENTIN, DEN GARANTEN, DIE GESELLSCHAFT ODER DIE MITGLIEDER DER
UNTERNEHMENSGRUPPEN DER EMITTENTIN, DES GARANTEN ODER DER GESELLSCHAFT
ERBRINGEN, BEI IHNEN UM GESCHÄFT WERBEN, MIT DEN WERTPAPIEREN DIESER
PERSONEN HANDEL TREIBEN UND/ODER EINE POSITION IN DIESEN WERTPAPIEREN HALTEN
ODER TRANSAKTIONEN MIT DIESEN WERTPAPIEREN DURCHFÜHREN.

DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER HANDELT IM ZUSAMMENHANG MIT
DEN WERTPAPIERE IM NAMEN DER EMITTENTIN UND DES GARANTEN UND FÜR NIEMANDEN
SONST UND IST GEGENÜBER KEINER ANDEREN PERSON VERANTWORTLICH FÜR DIE
GEWÄHRUNG DES SCHUTZES, DER DEN KUNDEN DES SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE
BOOKRUNNER GEWÄHRT WIRD, ODER FÜR DIE BERATUNG IN BEZUG AUF DIE
WERTPAPIEREN.

DIE EMITTENTIN, DER GARANT, SILTRONIC AG UND DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND
SOLE BOOKRUNNER SOWIE IHRE JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN
AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERPFLICHTUNG ODER ZUSAGE AB, DIE IN DIESER
PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN AUSSAGEN ZU AKTUALISIEREN, ZU ÜBERPRÜFEN ODER
ZU ÜBERARBEITEN, SEI ES AUFGRUND NEUER INFORMATIONEN, KÜNFTIGER
ENTWICKLUNGEN ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN.


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16.01.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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1816345 16.01.2024 CET/CEST

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