Kolumne, DGA

Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals EQS-News: Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung / Kapitalmaßnahme Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals 17.10.2024 / 16:04 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

17.10.2024 - 16:04:31

EQS-News: Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals (deutsch)

Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals

EQS-News: Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch
Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals

17.10.2024 / 16:04 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die ordentliche Hauptversammlung der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG
hat am 27. August 2024 unter Punkt 5 der Tagesordnung die Herabsetzung des
Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im vereinfachten Verfahren und
die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Weiter hat die ordentliche
Hauptversammlung der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG am 27. August 2024
unter Punkt 6 der Tagesordnung die Herabsetzung des Grundkapitals durch
Zusammenlegung von Aktien im ordentlichen Verfahren und die entsprechende
Satzungsänderung beschlossen. Die Beschlüsse über die Herabsetzung des
Grundkapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 3.
September 2024 in das Handelsregister der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs
AG eingetragen und sind damit wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien aus beiden Kapitalherabsetzungen erfolgt
kumuliert im Verhältnis 10:1. Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft
sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf
Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden
die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG
gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem
Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der
Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 21. Oktober 2024 erfolgt die Umstellung der Notierung der
Aktien der Gesellschaft im vorstehend dargestellten Verhältnis der
Zusammenlegung im Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt), im
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im XETRA-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (Notierung "ex Kapitalherabsetzung").
Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des
18. Oktober 2024.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der
Gesellschaft nach dem Stand vom 22. Oktober 2024 abends nach Börsenschluss
(Record
Date) umbuchen. An die Stelle von je zehn Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0STWH9) tritt eine
konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
1,00 (ISIN DE000A40KY00).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien hält,
werden ihm Teilrechte bzw. Aktienspitzen (ISIN DE000A40KY18) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen
entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der
Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung
gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch
zum 8. November 2024 wegen der Behandlung von Aktienspitzen, insbesondere
des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen
zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu
erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden
um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A40KY18) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen
werden können, werden von der Quirin Privatbank AG mit anderen Aktienspitzen
zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet.
Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226
Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der
Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN
DE000A40KY00) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt), im
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im XETRA-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 21. Oktober 2024 (ex-Tag)
vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien
börsenmäßig lieferbar.

Über die Eigenheim Union Gruppe
Eigenheim Union ist spezialisiert auf den Bau und die Vermarktung von
bezahlbaren und nachhaltigen
Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern in Berlin und
Brandenburg. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Kunden,
Handwerksunternehmen, Banken und Architekten zusammen, um nicht nur Wohnraum
zu schaffen, sondern Lebensqualität zu bieten. Unser Fokus liegt dabei auf
den attraktiven Lagen mit hohem Entwicklungspotenzial.
Kontakt
Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG
Ringbahnstraße 16/18/20
12099 Berlin
Telefon: +49 30 233 21 36 0
Fax: +49 30 233 21 36 99
info@eigenheim-union-beteiligung.de


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   Sprache:        Deutsch
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                   Frankfurt, München
   EQS News ID:    2010927



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2010927 17.10.2024 CET/CEST

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