Ergebnisse, Produktion/Absatz

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple US0378331005 wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet.

24.06.2024 - 10:39:16

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Es soll geprüft werden, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkomme, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App Store gebührenfrei leiten zu lassen, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte.

"Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon US0231351067, Microsoft US5949181045, Alphabet US02079K3059 und Meta US30303M1027.

Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig ist. Der Konzern führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen unter anderem diese jährliche Gebühr ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.

Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Online-Broker Trade Republic verdoppelt Zahl der Kunden Der Online-Broker Trade Republic ist dank der Einführung von Girokonto und Bezahlkarte im vergangenen Jahr kräftig gewachsen. (Boerse, 09.01.2025 - 08:12) weiterlesen...

Vor Übernahme durch Zalando: Modehändler About You legt nur leicht zu Der Hamburger Modehändler About You DE000A3CNK42 hat vor der Übernahme durch Zalando kaum zugelegt. (Boerse, 09.01.2025 - 08:00) weiterlesen...

WDH/Online-Apotheke Redcare wächst 2024 wie erwartet kräftig. Absatz berichtigt)SEVENUM - Die Online-Apotheke Redcare Pharmacy NL0012044747 (früher Shop Apotheke) hat 2024 stark vom Wachstum mit elektronischen Rezepten in Deutschland profitiert. (Tippfehler im 2. (Boerse, 09.01.2025 - 08:00) weiterlesen...

Online-Apotheke Redcare wächst 2024 wie erwartet kräftig Die Online-Apotheke Redcare Pharmacy NL0012044747 (früher Shop Apotheke) hat 2024 stark vom Wachstum mit elektronischen Rezepten in Deutschland profitiert. (Boerse, 09.01.2025 - 07:12) weiterlesen...

Shell erwartet Gewinnrückgang im Gasgeschäft Der britische Energiekonzern Shell GB00BP6MXD84 rechnet für das abgelaufene Quartal mit geringeren Einnahmen und weniger Gewinn aus dem Erdgasgeschäft. (Boerse, 08.01.2025 - 12:21) weiterlesen...

Grenke erzielt so viel Neugeschäft wie noch nie - Aktie legt zu Der Leasingspezialist Grenke DE000A161N30 hat 2024 trotz der schwierigen Konjunktur so viel Neugeschäft abgeschlossen wie nie zuvor. (Boerse, 08.01.2025 - 09:58) weiterlesen...