Der weltgrößte Online-Händler Amazon US0231351067 hat vor einem Verwaltungsgericht in Luxemburg den Vorwurf zurückgewiesen, gegen das EU-Datenschutzrecht verstoßen zu haben.
09.01.2024 - 15:38:55Amazon bestreitet Verstöße gegen EU-Datenschutzverordnung
Das Gericht verhandelte am Dienstag über einen Widerspruch Amazons gegen ein Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro, das die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD im Sommer 2021 verhängt hatte. Das Bußgeld war mit angeblichen Verstößen gegen die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung begründet worden.
"Die Entscheidung der CNDP ist fehlerhaft, aus vielerlei Gründen" sagte der Prozessbeauftragte von Amazon, Rechtsanwalt Thomas Berger. Er beklagte vor allem, dass die angeblichen Verstöße von der CNPD nicht konkretisiert und auch keine konkreten Änderungsmaßnahmen gefordert worden seien. Unter anderem deswegen hatte das Verwaltungsgericht im Dezember 2021 auf Antrag von Amazon die Bußgeldzahlung vorläufig ausgesetzt.
"Trotz unserer Bemühungen, konstruktiv an der Interpretation der bisher nicht erprobten Datenschutzgrundverordnung mitzuarbeiten, hat die CNDP stattdessen ein Bußgeld in bisher nicht gekannter Höhe auf der Grundlage einer subjektiven und zuvor nicht veröffentlichten Interpretation des Gesetzes verhängt", sagte Amazon-Sprecher Conor Sweeney unmittelbar vor Sitzungsbeginn.
Das Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro zählt zu den höchsten in der Geschichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts, gegen das eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Großherzogtums möglich ist, wird in einigen Monaten erwartet.