Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Mittwoch (12.30 Uhr) darüber entscheiden, ob ein Vermieter auch noch mehr als ein halbes Jahr nach Auszug einer Mieterin Schadenersatz für Schäden an der Wohnung mit der Mietkaution verrechnen durfte.
10.07.2024 - 05:49:58BGH entscheidet in Mietstreit um Kaution und Schadenersatz
In der Regel verjähren solche Ansprüche nach sechs Monaten. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate theoretisch hätte aufgerechnet werden können, ist die Aufrechnung auch später noch möglich.
Bedingung dafür ist aber unter anderem, dass es sich um zwei "gleichartige" Forderungen handelt - also bei der Barkaution "Cash gegen Cash". Das ist hier deshalb wichtig, weil Vermieter bei Beschädigungen an der Mietsache wählen dürfen, ob sie gleich einen Geldersatz fordern, oder dem Mieter die Chance geben, den ursprünglichen Zustand der Wohnung zunächst selbst wiederherzustellen- eine sogenannte Naturalrestitution.
Das höchste deutsche Zivilgericht muss also entscheiden, ob der beklagte Vermieter noch innerhalb der sechsmonatigen Frist hätte mitteilen müssen, dass er den Schadenersatz als Geldersatz - und nicht als Naturalrestitution - haben will. Ein mieterfreundliches Urteil hätte dabei auch Auswirkungen auf andere Wohnungs- und Hauseigentümer. Auch sie müssten dann künftig darauf achten, bis spätestens sechs Monate nach Auszug des Mieters diesem mitzuteilen, ob sie den Schadenersatz in Form eines Geldersatzes einfordern.