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BRÜSSEL / FRANKFURT - Die EU-Kommission untersucht erneut die Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa DE0008232125 während der Corona-Pandemie.

08.07.2024 - 15:24:56

EU-Kommission untersucht Corona-Hilfen für Lufthansa erneut

(Neu: Reaktion Lufthansa, Verfahren gegen andere Airlines)

BRÜSSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die EU-Kommission untersucht erneut die Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa DE0008232125 während der Corona-Pandemie. In einem vertieften Prüfverfahren soll geklärt werden, ob die längst zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus dem Jahr 2020 im Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen.

Hintergrund der Untersuchung ist ein Urteil des Gerichts der EU von vor gut einem Jahr, das über Klagen der Lufthansa-Konkurrenten Ryanair IE00BYTBXV33 und Condor entschieden hatte. Die Richter in Luxemburg urteilten damals, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde.

Auch andere Airlines betroffen

Mit ähnlichen Urteilen sind auch die Staatshilfen der Niederlande und Frankreichs für ihre miteinander verbundenen Airlines KLM und Air France als rechtswidrig bewertet worden. Ob die Kommission wie bei Lufthansa erneute Untersuchungen wegen der Urteile einleitet, ist noch offen. Sämtliche Fluggesellschaften haben Rechtsmittel gegen die jeweiligen Urteile eingelegt.

Die Wettbewerbshüter hätten im Lufthansa-Fall genauer prüfen müssen, ob die Gesellschaft noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem rügte das Gericht, dass die Marktmacht der Lufthansa an mehreren Flughäfen zu niedrig geschätzt wurde.

Neuerliche Untersuchung auch zur Marktmacht an Flughäfen

Jetzt überprüft die Kommission ihre Entscheidung nochmals und will dabei besonders die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf berücksichtigen. Die Behörde betont aber, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts über deren Ergebnis aussagt.

Offen bleibt zunächst die Frage, welche Folgen ein anderes Untersuchungsergebnis und eine neue Beihilfeentscheidung haben könnten. Denkbar sind Nachforderungen zu Zinsen oder auch neuerliche Auflagen wie die Abgabe von Start- und Landerechten (Slots) an den beherrschten Flughäfen.

Lufthansa hat neue Prüfung erwartet

Die Lufthansa hat bereits in ihrem Geschäftsbericht zum Jahr 2023 erklärt, dass sie mit einem förmlichen Prüfverfahren der EU rechne. Am Montag verwies eine Sprecherin auf die vollständige Rückzahlung der Hilfen. Die Stabilisierungsmaßnahmen seien bereits zum Zeitpunkt des Urteils des europäischen Gerichts vollständig beendet gewesen.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft.

Staatshilfen nicht vollständig abgerufen - Inzwischen komplett zurückgezahlt

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien hatten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zugesagt, die aber nicht vollständig abgerufen wurden. Der Löwenanteil der Summe stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Sechs Milliarden Euro einschließlich eines 20-prozentigen Aktienpakets und stillen Beteiligungen entfielen auf den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), während die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro beisteuerte. Die europäischen Partner sind erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Hilfspakt beigetreten.

Der gerettete Konzern hatte die Hilfen bis Ende 2022 vollständig zurückgezahlt und teils mit eigenen Schulden ersetzt. Er sei lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet, hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr dazu erklärt. Der deutsche Staat hat unter dem Strich kein Geld verloren, sondern sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen erzielt.

@ dpa.de

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