EQS-News, Beabsichtigter

Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Emittent / Herausgeber: DISO Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 21.12.2023 / 12:00 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

21.12.2023 - 12:00:26

EQS-News: Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (deutsch)

Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Emittent / Herausgeber: DISO Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

21.12.2023 / 12:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Matica Technologies Group SA
DISO Verwaltungs AG

Pressemitteilung

Nur zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung, oder Verbreitung in, innerhalb oder aus Ländern bestimmt, in
denen dies rechtswidrig wäre.

Lugano (Schweiz), Esslingen am Neckar, 21. Dezember 2023

Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO
Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar (ISIN: DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ)
Beabsichtigtes Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO
Verwaltungs AG.

Die Matica Technologies Group SA mit Sitz in Lugano (Schweiz) und die DISO
Verwaltungs AG (ISIN: DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) mit Sitz in Esslingen am
Neckar (Deutschland) beabsichtigen, einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zu schließen, bei dem die DISO Verwaltungs AG das
beherrschte Unternehmen ist, welches einen etwaigen Gewinn an die Matica
Technologies Group SA abzuführen hat. Die ordentliche Hauptversammlung der
DISO Verwaltungs AG soll hierüber am 26. Januar 2024 entscheiden. Die
Einberufung zu dieser Hauptversammlung ist mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger
vom 19. Dezember 2023 erfolgt.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sieht ein
Angebot an die außenstehenden Aktionäre auf Erwerb ihrer Aktien gegen
Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 0,86 Euro je Aktie vor.

Die Angemessenheit der Höhe dieser Barabfindung ist dabei durch die vom
Landgericht Stuttgart als Vertragsprüfer bestellte Alvarez & Marsal GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas)
geprüft worden. Dieses Abfindungsangebot wird befristet sein; wobei die
Frist zur Annahme dieses Abfindungsangebots nicht früher als zwei Monate,
nachdem die Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister bekannt gemacht worden ist,
ablaufen wird. Für den Fall, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung der
Barabfindung gestellt wird, gelten hiervon abweichende Fristen.

Für Einzelheiten zu diesem geplanten Abfindungsangebot sei auf die
Einberufungsunterlage zur ordentlichen Hauptversammlung der DISO Verwaltungs
AG am 26. Januar 2024 verwiesen.

Das Abfindungsangebot wird nach Abschluss des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages gesondert veröffentlicht werden.

WICHTIGE HINWEISE:

Soweit die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen in die Zukunft
gerichtete Aussagen enthalten, auf die insbesondere Begriffe wie "erwarten",
"glauben", "der Ansicht sein", "davon ausgehen", "schätzen", "beabsichtigen"
oder "anstreben" (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten,
beruhen diese Aussagen auf der Matica Technologies Group SA und der DISO
Verwaltungs AG zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und
bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der
Matica Technologies Group SA und der DISO Verwaltungs AG zum Ausdruck. Diese
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im
Einflussbereich der Matica Technologies Group SA oder der DISO Verwaltungs
AG liegen und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch
möglich, dass die Matica Technologies Group SA oder die DISO Verwaltungs AG
ihre geäußerten Absichten nachträglich ändern. Die Matica Technologies Group
SA und die DISO Verwaltungs werden wird diese Aussagen nur aktualisieren,
soweit sie dazu jeweils nach rechtlichen Vorschriften verpflichtet sein
sollten.

Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO
Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den
damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016
gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder
genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt.
Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der
Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der
Gesellschaft. Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten
auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der
Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind
nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu
verstehen.


---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


---------------------------------------------------------------------------

@ dpa.de