Kolumne, DGA

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstiges ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen 06.09.2024 / 07:28 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

06.09.2024 - 07:28:51

EQS-News: ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen (deutsch)

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB
Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der
Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

06.09.2024 / 07:28 CET/CEST
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN
DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE
INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER
VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten
Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von
Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software,
und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber
informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren
erfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667
Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von EUR120,00 je Aktie,
insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81% des Grundkapitals der
ATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. EUR130 Mio.
veräußert haben (die "Platzierung").
Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlantic
die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene Forward
Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATOSS
Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten
Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung").
General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur
Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu
verwenden.
AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die
größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre
Position auf ca. 21,58% (bisher 19,99%). Die Platzierung wird den
Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS
Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren
verbreitern.
AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige
Lock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni
2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die
Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern,
was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.
Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global
Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller
beriet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr &
Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der
Platzierung.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,
Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung
rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet
werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot
in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen
Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach
dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.
Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
richtete sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.
Im Vereinigten Königreich richtete sich die in dieser Bekanntmachung
beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt,
die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner
geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an
die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die
keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser
Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stand nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
durchgeführt.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen,
die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich
über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ATOSS Software SE
                   Rosenheimer Str. 141 h
                   81671 München
                   Deutschland
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   Internet:       www.atoss.com
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                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1982843



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1982843 06.09.2024 CET/CEST

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