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APA FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs.Daraus folgt auch ein behördlicher Zahlungsstopp.

16.10.2024 - 13:06:58

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APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Daraus folgt auch ein behördlicher Zahlungsstopp. Einlagen von bis zu 100.000 werden von der Einlagensicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Wien (APA-ots) - Die FMA hat der European American Investment Bank AG (Euram Bank), mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu 500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige Geldwäscheprüfungen berücksichtigen.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die Einlagensicherung wenden:

Hotline national: 0800 404345

Hotline international: +43 (1) 3589034

https://www.einlagensicherung.at

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson ( Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb der Bank erforderliche Kapitalerhöhung iHv mindestens 25 Mio. beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert.

Rückfragehinweis: FMA-Mediensprecher Boris Gröndahl Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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OTS0113 2024-10-16/13:00

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