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APA Damit "grün" drin ist, wenn "grün" draufsteht: FMA erläutert neue Namens-Regeln für InvestmentfondsFMA-Schriftenreihe "Reden wir über Aufsicht" widmet sich Leitlinie der europäischen Marktaufsicht ESMA zu ESG-Namen - über 200 österreichische Investmentfonds betroffenWien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert die heimischen Fondsgesellschaften mit einer neuen Ausgabe der Publikation Reden wir über Aufsicht zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Fondsnamen, die über bestimmte Begriffe einen Nachhaltigkeits-Bezug herstellen.

04.02.2025 - 09:31:31

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APA ots news: Damit "grün" drin ist, wenn "grün" draufsteht: FMA erläutert neue Namens-Regeln für Investmentfonds

FMA-Schriftenreihe "Reden wir über Aufsicht" widmet sich Leitlinie der europäischen Marktaufsicht ESMA zu ESG-Namen - über 200 österreichische Investmentfonds betroffen

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert die heimischen Fondsgesellschaften mit einer neuen Ausgabe der Publikation Reden wir über Aufsicht zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Fondsnamen, die über bestimmte Begriffe einen Nachhaltigkeits-Bezug herstellen. Die von der Europäischen Wertpapier - und Marktaufsicht (ESMA) eingeführte Leitlinie soll sicherstellen, dass Anleger:innen an den Finanzmärkten reiner Wein eingeschenkt wird und nicht in Marketing und Vertrieb Behauptungen aufgestellt werden, denen die Produkte in der Realität nicht standhalten. Das Versprechen, das eingesammelte Geld in ökologische, soziale oder dem unternehmerischen Wohlverhalten verpflichtete Zwecke (ESG) zu leiten, kann bereits im Namen eines Fonds angedeutet werden, etwa wenn Begriffe wie "grün/green", "nachhaltig/sustainable" oder ESG verwendet werden, um die entsprechende Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. In Österreich sind nach Erkenntnissen der FMA mindestens 223 Fonds mit rund 43 Mrd. Fondsvermögen von der Leitlinie der ESMA betroffen.

Die Leitlinie, die die FMA im vergangenen Jahr in ihre Aufsichtspraxis übernommen hat, legt erstmalig europaweit fest, dass mindestens 80% der Investitionen tatsächlich entsprechenden Kriterien genügen muss. Das bedeutet grob gesprochen: wenn durch den Namen ein bestimmtes ESG-Anlageziel impliziert wird, dann müssen mindestens 80% des verwalteten Vermögens dieses Ziel auch erfüllen. Bisher wird mangels europäischer regulatorischer Vorgaben in vielen Fällen nur mit einem Schwellenwert von 50% gearbeitet.

Die Leitlinien sehen auch Ausschlusskriterien vor: Je nach ESG- bezogenem Begriff im Fondsnamen sind Investitionen in Unternehmen in gewissen Sektoren ausgeschlossen: Kohle, Erdöl, Gas und emissionsintensive Stromerzeugung, umstrittene Waffen, Tabak sowie Firmen, die konkrete Prinzipien einer guten Unternehmensführung (good governance) nicht befolgen.

Unter dem Titel "ESG-Fondsnamen: Whats in a name?" erläutert die vierte Ausgabe von Reden wir über Aufsicht konkrete Details und Spezifika für den österreichischen Markt. Die Schriftenreihe, mit der die FMA ihre aufsichtliche Erwartungshaltung zu rezenten Themen darstellt, wurde im vergangenen Jahr gestartet.

Die neue Ausgabe von Reden wir über Aufsicht finden Sie auf der FMA-Website hier . Die vergangenen Ausgaben der Schriftenreihe können Sie hier nachlesen . Die Pressemitteilung der FMA zur ESMA-Richtlinie vom 2. Okt. 2024 finden Sie hier . Weitere Informationen der FMA zum Themenbereich Sustainable Finance gibt es hier .

Rückfragehinweis: FMA-Mediensprecher Boris Gröndahl Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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