BGH, Zinsberechnung

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wollen Verbraucherschützer am Dienstag (09.00 Uhr) klären lassen, wie die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen berechnet werden sollen.

09.07.2024 - 05:49:00

BGH prüft Zinsberechnung für Prämiensparverträge

Sparerinnen und Sparer erhalten bei solchen Produkten zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte das aber bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Seitdem wird darüber gestritten, wie die Zinsen für diese Produkte zu berechnen sind.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollen nun Klarheit schaffen und den Referenzzinssatz für die Zinsanpassungen erstmals höchstrichterlich festlegen lassen. Sie gehen mit Musterfeststellungsklagen gegen zwei Sparkassen vor, die entsprechende Prämiensparverträge mit Kundinnen und Kunden abgeschlossen haben. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter noch am Dienstag eine Entscheidung fällen. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)/jml/DP/men

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