WIESBADEN - Jahrelang sank die Zahl der Studierenden, Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz Bafög - bekamen.
05.08.2024 - 13:19:36Wieder mehr Bafög-Empfänger - Verbände sehen Nachholbedarf
(neu: Reaktion Stark-Watzinger)
WIESBADEN (dpa-AFX) - Jahrelang sank die Zahl der Studierenden, Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz Bafög - bekamen. Doch nun steigt die Zahl der Bafög-Empfänger wieder, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Den Angaben zufolge bezogen 2023 insgesamt 635.600 Menschen die finanzielle Hilfe, im Vergleich zum Jahr 2022 entspricht das einem Zuwachs von 0,9 Prozent. "Damit stieg die Zahl der Geförderten im zweiten Jahr in Folge leicht an, nachdem sie von 2012 bis 2021 jährlich gesunken war", erklärten die Statistiker. Demnach erhielten 501.400 Studierende sowie 134.200 Schülerinnen und Schüler Bafög.
Verbände sehen noch keine Trendwende
Das Deutsche Studierendenwerk begrüßt die Entwicklung zwar, sieht darin aber noch keine Trendwende. So habe rund ein Drittel aller Studierenden weniger als 800 Euro im Monat zur Verfügung, aber nur 12 Prozent bekämen Bafög. "Die Studienförderung muss endlich wieder mehr Studierende erreichen, auch aus der unteren Mittelschicht. Dazu ist eine automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze an die Entwicklung von Preisen und Einkommen zwingend notwendig", so Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks.
Das sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) so und fordert entsprechende Anpassungen. Derzeit gebe es vor dem Bundesverfassungsgericht auch bereits entsprechende Verfahren.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) wertete die Zahlen als Erfolg der Bafög-Reform von 2022. Die Bundesregierung hatte damals unter anderem die Freibeträge um mehr als 20 Prozent erhöht, damit mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen können. "Die Ausweitung der Bafög-Berechtigung durch deutlich höhere Freibeträge war richtig. Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", hieß es dazu von Stark-Watzinger.
Mehr Frauen als Männer, mehr Geld für Studierende als für Schüler
Wer im vergangenen Jahr Bafög bekam, erhielt im Schnitt einen höheren Betrag als 2022. Die Unterstützung stieg durchschnittlich auf 640 Euro im Monat pro Empfänger, das waren 47 Euro oder 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt wuchsen die Bafög-Gesamtausgaben um 14 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro.
Wie bereits in den Vorjahren bekamen mehr Frauen die finanzielle Hilfe. Ihr Anteil lag bei 58 Prozent, der der Männer bei 42 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte aller Empfängerinnen und Empfänger (55 Prozent) erhielten eine Vollförderung.
Laut den Daten wurde für die Förderung von Studierenden 2,9 Milliarden Euro (plus 17 Prozent) ausgegeben. Schülerinnen und Schüler bekamen 526 Millionen Euro (plus 0,9 Prozent). Die Studierenden erhielten im Schnitt 663 Euro (plus 52 Euro) im Monat, die Schülerinnen und Schüler 537 Euro (plus 20 Euro).
28 Prozent aller Geförderten wohnten noch bei Eltern
Dabei habe sich die Förderung teils nicht über das gesamte Jahr gestreckt, hieß es. Und: Die Höhe des individuellen Förderbetrags sei unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte - also ob etwa eine Berufsfachschule oder Hochschule besucht werde und von der Wohnsituation der Empfänger. 28 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern, allerdings war dieser Anteil bei den Schülerinnen und Schüler mit 45 Prozent deutlich höher als bei den Studierenden (24 Prozent).
Künftig bekommen bedürftige Schüler und Studenten mehr Bafög. Der sogenannte Grundbedarf für Studierende steigt zum kommenden Wintersemester von 452 auf 475, die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Zusammengerechnet gibt es also eine Anhebung von 812 auf 855 Euro. Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Für sie greift die Erhöhung bereits zum Beginn des neuen Schuljahres.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde 1971 eingeführt. Umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.