Produktion/Absatz, Wettbewerb

Weitere VW DE0007664039-Beschäftigte sind mit ihren Klagen auf Zahlung von Prämien und Lohnerhöhungen vorerst gescheitert.

11.11.2024 - 15:26:17

Sparkurs bei VW: Weitere Manager scheitern mit Klagen

Die Forderungen seien in zwei Fällen vollständig abgewiesen worden, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit. Mitte Oktober hatte das Gericht die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt.

Konkret fordern die außertariflich Beschäftigten - vorrangig aus Managementkreisen - von Volkswagen DE0007664039 die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent. VW hatte im Rahmen seines Sparprogramms im Frühjahr beschlossen, auch die Führungskräfte zu beteiligen. Für die Betroffenen fielen daher Gehaltserhöhung und Prämie weg.

Gericht folgt Klägern nicht - mit einer Ausnahme

Die Kammer sei der Argumentation der Kläger erneut nicht gefolgt, weil eine etwaige Zusage des Unternehmens für sie keine Verbindlichkeit erlangt habe. Dafür hätte es aus Sicht des Gerichts wirksame Vertragsänderungen in Schriftform geben müssen. Eine Mitteilung von VW aus dem März 2023 reiche dafür nicht aus, hieß es zur Begründung.

In einem Ausnahmefall sprach das Gericht dem Kläger aber die Prämie von 1.000 Euro zu. Durch eine andere Ausgestaltung des Arbeitsvertrags liege in dem Fall eine rechtsverbindliche Zusage von VW vor. Die Lohnerhöhung gebe es aber auch in diesem Fall nicht.

Berufung angekündigt

Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind demnach im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiter auf der Gehaltsliste bei VW. Die meisten der bisher unterlegenen früheren Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen.

Neben den bisher verhandelten Klagen sind nach Angaben eines Sprechers noch etwa 70 weitere ähnliche Verfahren beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

BGH ermöglicht strengere Wettbewerbsaufsicht über Apple Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass das US-Technologieunternehmen Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. (Boerse, 18.03.2025 - 11:33) weiterlesen...

Wieder mehr Wohnungen genehmigt - doch die Bauzinsen steigen Lichtblick für den kriselnden Wohnungsbau in Deutschland: Die Zahl der Baugenehmigungen steigt nach langem Rückgang wieder. (Wirtschaft, 18.03.2025 - 10:48) weiterlesen...

BGH entscheidet über strengere Wettbewerbsaufsicht für Apple Hat der iPhone-Hersteller Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb? Dazu will am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung fällen. (Boerse, 18.03.2025 - 06:35) weiterlesen...

Bundesgerichtshof entscheidet zu Apples Bedeutung für den Wettbewerb Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Dienstag (10.30 Uhr) klären, ob das US-Technologieunternehmen Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. (Boerse, 18.03.2025 - 05:49) weiterlesen...

'WSJ': Google-Mutter Alphabet schielt erneut auf Sicherheitsfirma Wiz Der Google US02079K1079-Mutterkonzern Alphabet US02079K3059 unternimmt einem Pressebericht zufolge einen weiteren Anlauf zur Übernahme der Datensicherheitsfirma Wiz. (Boerse, 17.03.2025 - 21:32) weiterlesen...

Klimaklage gegen RWE - Experten halten Flutwelle für unwahrscheinlich Im Zivilprozess eines Peruaners gegen den Energiekonzern RWE DE0007037129 wegen konkreter Auswirkungen der Erderwärmung halten Gutachter eine von einem Gletschersee ausgehende Flutwelle für unwahrscheinlich. (Boerse, 17.03.2025 - 17:27) weiterlesen...