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vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR): Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

02.04.2024 - 09:23:21

EQS-News: vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR): Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich (deutsch)

vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR): Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie über Europäische
Betriebsräte (EBR): Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich

02.04.2024 / 09:23 CET/CEST
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Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich
Brossardt: "Unternehmerische Handlungsfreiheit darf durch Betriebsratsarbeit
nicht eingeschränkt werden"

(München, 02.04.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. lehnt den Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über
Europäische Betriebsräte (2024/0006 COD) als überflüssig und gefährlich ab.
Am 03. April 2024 wird über den Richtlinienentwurf im Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) abgestimmt. "Wir erwarten
deutliche Verbesserungen beziehungsweise Entschärfungen an der Richtlinie.
Die aktuelle Fassung ist eine Zäsur für die unternehmerische
Handlungsfreiheit. Die Vorgaben sind bei zeitkritischen Entscheidungen fatal
und lähmen die Unternehmenspolitik. Wir dürfen nicht zulassen, dass der
Europäische Betriebsrat (EBR) von einem Gremium der Information und
Konsultation zu einem Gremium der Mitbestimmung mutiert. Das geht weit über
das Ziel der Sozialpartnerschaft hinaus und schafft unnötige wirtschaftliche
Risiken für die Unternehmen und ihre Beschäftigten", findet vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw bemängelt insbesondere die durch die Erweiterung der
EBR-Zuständigkeiten in Verbindung mit zusätzlichen Informations- und
Konsultationsprozessen entstehenden Rechtsunsicherheiten. "Die Komplexität
der Verfahren nimmt eklatant zu. Für multinationale Unternehmen wird sich
unweigerlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit stellen. Die EU-Kommission
sollte aufpassen, dass ihr Vorschlag nicht eine Hauptquartiersflucht aus
Europa in Gang setzt. Das kann und darf nicht die Intention der Arbeit der
EU-Kommission sein", fordert Brossardt. Klar ist aber auch, dass der EBR
bisher durch seine Stärkung des sozialen Dialogs und der
Arbeitnehmervertretung seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. "Wir
sollten die bewährte Zusammenarbeit respektieren und bewahren. Nicht jede
Veränderung ist eine Veränderung zum Besseren", findet Brossardt.

Im Einzelnen fordert die vbw einen Bestandsschutz für bestehende
Vereinbarungen, den Erhalt flexibler und schneller Entscheidungs- und
Handlungsmöglichkeiten und den Erhalt der Vertraulichkeitsregeln bei
Geschäftsgeheimnissen. "Darüber hinaus darf der EBR unter keinen Umständen
in Konkurrenz zu nationalen Gremien treten. Insbesondere in Deutschland
haben wir ein gut funktionierendes System der Arbeitnehmervertretung, aber
auch die unterschiedlichen Traditionen und Regelungen anderer
Mitgliedsstaaten müssen berücksichtigt werden. Wir dürfen nicht zulassen,
dass Interessen und Meinungen unterschiedlicher Gremien gegeneinander
ausgespielt werden. Dafür muss die Richtlinie in Übereinkunft mit nationalen
Rechtsvorschriften und Praktiken gebracht werden", so Brossardt
abschließend.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de


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