Kolumne, DGA

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

19.07.2024 - 07:43:00

EQS-News: TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio. (deutsch)

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

EQS-News: TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

19.07.2024 / 07:42 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,
UNTERLIEGT GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER
INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER - SOWEIT EIN
RÜCKKAUFANGEBOT BETROFFEN IST - KANADA ODER EINE ANDERE JURISDIKTION, ODER
AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

Hannover, 19. Juli 2024. Die TUI AG ("TUI" oder die "Gesellschaft") hat ihr
Angebot von vorrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die
"Wandelschuldverschreibungen")
erfolgreich abgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen sind im Jahr 2031
fällig und haben einen Gesamtnennbetrag von EUR 487 Mio. Die
Wandelschuldverschreibungen haben eine Stückelung von EUR100.000 pro
Wandelschuldverschreibung und einen festen Zins von 1,95% p.a., der
halbjährlich nachträglich zahlbar ist.

TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden Wandelanleihe zu machen
(das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen") und dieses mit den
Erlösen zu finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot den letzten Schritt
zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun wie vertraglich
vereinbart von derzeit EUR 550 Mio. auf circa EUR 210 Mio. weiter zu reduzieren
und den verbleibenden Betrag in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025
zurückzugeben. Darüber hinaus wird das Fälligkeitsprofil verlängert und die
Zinskosten werden deutlich reduziert.

Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt
oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu
ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Investoren haben auch die Möglichkeit, die
Wandelschuldverschreibungen in neue und/oder bestehende auf den Namen
lautende Stückaktien der TUI (die "Aktien") zu wandeln. Der anfängliche
Wandlungspreis wurde auf EUR 9,60 festgelegt, was einer Wandlungsprämie von
50% über dem Referenzaktienkurs von EUR 6,40 entspricht. Dieser wurde im
Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten) ermittelt.

Die Joint Global Coordinators haben eine gleichzeitige Platzierung
bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der
Wandelschuldverschreibungen organisiert (die "Gleichzeitige
Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in
Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Erwerber
verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die
erworbenen Wandelschuldverschreibungen ausgesetzt sind. TUI wird keine
Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen
Delta-Platzierung erhalten.

BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit Agricole
Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK Aktiengesellschaft und UniCredit
Bank GmbH fungieren als Joint Global Coordinators für das Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und Joint Dealer Manager für das Rückkaufangebot
für Wandelschuldverschreibungen. Zusammen mit den Joint Global Coordinators
fungieren Barclays Bank Ireland PLC, Natixis, Citigroup Global Markets
Europe AG, Deutsche Bank AG und Société Générale als Joint Bookrunners.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES

   Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations    + 49 (0)511 566 1435
   Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager     + 49 (0)511 566 2332
   Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager    + 49 (0)511 566 1387
   MEDIA
   Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations    + 49 (0)511 566 6024
   Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media      + 49 (0)511 566 6022
..

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen unterliegen
gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen), Australien, Südafrika, Japan oder - soweit das Rückkaufangebot
für Wandelschuldverschreibungen betroffen ist - Kanada oder einer anderen
Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder
bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung
dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen
Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses
Dokuments oder anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich
über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus
dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung
wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der
London Stock Exchange genehmigt.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen
Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder - soweit
das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen betroffen ist - Kanada
oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner
Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts
als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die
angebotenen Wertpapiere und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Wertpapiere sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß
dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn,
es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities
Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten nicht den
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin
erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange
Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den
Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,
abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die
Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder
befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung
durchgeführt.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen wird weder direkt noch
indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder
durch die Nutzung der Post oder von Mitteln oder Einrichtungen
(einschließlich, ohne Einschränkung, Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und
andere Formen der elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder
ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und durchgeführt
werden. Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen darf nicht durch
solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten
ansässig sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung oder
zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen
handeln, angenommen werden. Dokumente oder Materialien, die sich auf das
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen beziehen, werden und dürfen
weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder
anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere
nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder Treuhänder). Jede vermeintliche
Annahme des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen, die sich
direkt oder indirekt aus diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese
verstößt, ist unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer
Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person
(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen
Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in den
Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer nichtdiskretionären
Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten
erteilt, abgegeben wird. Für diese Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die
Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden
Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.

Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine Maßnahmen
ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder die Verbreitung von
Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen in einem Land oder einer Rechtsordnung erlauben
würden, in dem Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches
Material, das sich auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen
bezieht, wird in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in Übereinstimmung mit
allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften des jeweiligen Landes
oder der jeweiligen Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die
an dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen teilnehmen und/oder
Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in Übereinstimmung
mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften tun.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein
Prospekt erstellt. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen
in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn
dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer
Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese
gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten
Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung"),
welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der
jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht
eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf
von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden
noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument
beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten
Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die
"EU-Prospektverordnung") sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
geänderten Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder
zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen
wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II
darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von
Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen
oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK")
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11
der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")
ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des
Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) im
Vereinigten Königreich, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich
als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der
Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,
"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser
Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA im
Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder zu einer
Beteiligung an einem Rückkaufangebot dar. Anleger sollten einen
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren oder die Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die
betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine
historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.

BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit Agricole
Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, UniCredit
Bank GmbH, Barclays Bank Ireland PLC, Natixis, Citigroup Global Markets
Europe AG, Deutsche Bank AG und Société Générale (die "Joint Bookrunners")
sind im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen, der
Gleichzeitigen Delta-Platzierung und dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen (zusammen die "Transaktion") ausschließlich für
die Gesellschaft tätig und für niemanden sonst. Andere Personen dürfen sich
nicht in Bezug auf die Transaktion als Kunden der Joint Bookrunners
betrachten. Außer für die Gesellschaft übernehmen die Joint Bookrunners in
Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstigen
Rechtgeschäften, Vereinbarungen oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit
dieser Bekanntmachung keine Verantwortung gegenüber allen anderen Personen
für Kundenschutzmaßnahmen oder Beratung.

Im Zusammenhang mit der Transaktion können jeder der Joint Bookrunner und
ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil der in dieser
Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere als Hauptposition übernehmen und in
dieser Eigenschaft solche Wertpapiere oder andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der
Transaktion oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen,
zum Verkauf anbieten oder anderweitig handeln. Dementsprechend sollten
Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung oder an anderer Stelle auf die Ausgabe,
den Verkauf, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder
den anderweitigen Handel mit solchen Wertpapieren so verstanden werden, dass
sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an die Joint Bookrunner und die in
dieser Eigenschaft handelnden verbundenen Unternehmen oder die Zeichnung,
den Erwerb, die Platzierung oder den Handel durch die Joint Bookrunner und
ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft handeln,
einschließen. Darüber hinaus können einige der Joint Bookrunner und ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit
Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien des Kapitals der
Gesellschaft oder andere Wertpapiere der Gesellschaft erwerben, halten oder
veräußern können. Die Joint Bookrunner (oder ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen) beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offenzulegen, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung
mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.

Keiner der Joint Bookrunner oder eines ihrer jeweiligen verbundenen
Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten,
Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt irgendeine Verantwortung oder
Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder ob Informationen in der
Mitteilung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf das
Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form, und egal wie auch immer übertragen oder zur Verfügung gestellt, oder
für Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.

Ein potenzieller Kunde sollte eine Entscheidung über den Kauf oder das
Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines der genannten Wertpapiere
nur auf Grundlage einer unabhängigen Überprüfung der öffentlich verfügbaren
Informationen des Unternehmens treffen. Weder die Joint Bookrunners noch
eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch ihre oder deren
jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder
Vertreter übernehmen eine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser
Mitteilung oder der öffentlich zugänglichen Informationen der Gesellschaft
ergibt, oder geben eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder
Vollständigkeit dieser Bekanntmachung ab. Die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen können bis zum Abschlussdatum vollständig ohne Vorankündigung
geändert werden.

Die Gesellschaft, die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, die in
dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder
zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder aus anderen Gründen.


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19.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    TUI AG
                   Karl-Wiechert-Allee 23
                   30625 Hannover
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)511 566-1425
   Fax:            +49 (0)511 566-1096
   E-Mail:         Investor.Relations@tui.com
   Internet:       www.tuigroup.com
   ISIN:           DE000TUAG505
   WKN:            TUAG50
   Indizes:        MDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
                   Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London
   EQS News ID:    1949611



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1949611 19.07.2024 CET/CEST

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