DGA, TOD

Ströer SE & Co.

12.06.2024 - 10:53:47

EQS-Stimmrechte: Ströer SE & Co. KGaA (deutsch). KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs.

1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EQS Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA
1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung

12.06.2024 / 10:53 CET/CEST
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Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 31. Mai 2024
teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1 WPHG mit, dass der von
ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der
Ströer Allee 1, 50999 Köln, die Schwelle von 10%, 15%, 20%, 25% und 30%
überschritten hat und mit nunmehr insgesamt 24.533.450 Stimmrechten einem
Stimmrechtsanteil von 43,93% entspricht.

Vor diesem Hintergrund teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1
WpHG ergänzend folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
die Beteiligung der APMC II-Familienstiftung an einem Poolvertrag. Die im
Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von
Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG
und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der APMC
II-Familienstiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die APMC
II-Familienstiftung verfolgt keine strategischen Ziele und die Beteiligung
dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht seitens der APMC II-Familienstiftung, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch
Erwerb oder auf sonsige Weise zu erlangen.

c) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA
an.

d) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine wesentlich Änderung der
Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gemäß § 34
Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co.
KGaA wurden von der APMC II-Familienstiftung weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Ströer SE & Co. KGaA
                   Ströer Allee 1
                   50999 Köln
                   Deutschland
   Internet:       www.stroeer.com



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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