Semper idem Underberg AG, DE000A30VMF2

Semper idem Underberg AG / DE000A30VMF2

24.09.2024 - 15:16:25

Anleihe 2024/2030: Vorzeitige Schließung des Angebotszeitraums aufgrund hoher Nachfrage

Semper idem Underberg AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission


24.09.2024 / 15:16 CET/CEST
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Rheinberg, 24.09.2024 Die Semper idem Underberg AG gibt bekannt, dass die Angebotsfrist der neuen Unternehmensanleihe 2024/2030 (ISIN: DE000A383FH4) aufgrund hoher Nachfrage vorzeitig geschlossen wird. Die Platzierung bei institutionellen Investoren sowie die Zeichnungsfrist via DirectPlace der Deutsche Börse AG enden in Anbetracht der technischen Rahmenbedingungen des Umtauschangebots frühestmöglich am morgigen Mittwoch, 25. September 2024, um 09:00 Uhr (MESZ). Die finale Allokation der neuen Anleihe 2024/2030 wird im Laufe des 25.09.2024 durchgeführt; der endgültige Zinssatz sowie weitere Details u.a. zu Volumen und Zuteilung werden im Anschluss in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung veröffentlicht. Über die Semper idem Underberg AG: Die Semper idem Underberg AG ist ein werteorientiertes Familienunternehmen aus Rheinberg am Niederrhein. Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe sind die konsumentenzentrierte Entwicklung und Herstellung von Premium-Spirituosen sowie der weltweite Vertrieb der Produkte. Neben den international bekannten Marken Underberg, Asbach und PITÚ werden weitere eigene Marken und Distributionsmarken angeboten. Dazu gehören aus dem eigenen Haus St. Hubertus, XUXU, Zwack Unicum und Grasovka sowie zahlreiche Distributionsmarken wie Amarula, Linie Aquavit, Koskenkorva Vodka, BOLS und Ouzo of Plomari. Kontakt Presse / Investor Relations: Mirko Wollrab Corecoms Consulting GmbH Goethestraße 29 60313 Frankfurt am Main M: +49 1728303600 mirko.wollrab@corecoms.de www.corecoms.de     Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung („Prospektverordnung“) dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von der CSSF gebilligten und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) notifizierten Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der durch die CSSF gebilligte Wertpapierprospekt ist auf der HP der Semper idem Underberg AG („Gesellschaft“) (semper-idem-underberg.com/de/governance-investors/investoren/anleihe2024) und der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) kostenfrei zugänglich. Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen.   Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet nur in Luxemburg, Deutschland und Österreich statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs, Deutschlands und Österreichs richtet sich das Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Prospektverordnung („qualifizierte Anleger“) sind.   Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen - 4 - in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.   Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Order“), sind oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist im Vereinigten Königreich nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht im Vereinigten Königreich nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.   WERBUNG – Rechtlich maßgeblicher Wertpapierprospekt abrufbar unter: semper-idem-underberg.com/ anleihe2024. Die Billigung des Prospekts durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

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Telefon: +49 2843 920-0
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