Produktion/Absatz, Zusammenfassung

SEATTLE / CUPERTINO - Die Macher des Online-Spiels "Fortnite" haben einen Rückschlag bei ihren Plänen erlitten, in der EU auf das iPhone zurückzukehren.

07.03.2024 - 18:44:52

Apple verweigert 'Fortnite'-Firma Epic Neustart in Europa

(neu: Anfrage von EU-Kommission)

SEATTLE/CUPERTINO (dpa-AFX) - Die Macher des Online-Spiels "Fortnite" haben einen Rückschlag bei ihren Plänen erlitten, in der EU auf das iPhone zurückzukehren. Apple US0378331005 sperrte den dafür vorgesehenen Entwickler-Account aus. Der Konzern betonte, nach früheren Regelverstößen der Entwicklerfirma Epic Games sei vor Gericht sein Recht bestätigt worden, sie von der Plattform zu werfen.

Mit dem Greifen des Digitalgesetzes DMA (Digital Markets Act) muss Apple in der EU seit Donnerstag erstmals zulassen, dass auf dem iPhone auch Anwendungen aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store geladen werden dürfen. Epic will das nutzen, um das seit August 2020 nach einem Regelverstoß aus dem App Store verbannte "Fortnite" zumindest in der Europäischen Union auf das iPhone zurückzubringen. Die EU-Kommission, die die Einhaltung von DMA-Vorgaben überwacht, forderte bei Apple eine Erklärung des Sachverhalts an, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte. Der Konzern äußerte sich nicht zu der Anfrage.

Epic machte die neue Kontroverse am Mittwoch in einem Blogeintrag öffentlich. Demnach sperrte Apple bereits am 2. März einen wenige Wochen zuvor eingerichteten schwedischen Entwickler-Account von Epic Games aus. In dem ebenfalls veröffentlichten Brief der Anwälte heißt es, Epic sei "nachweislich nicht zu vertrauen".

Auslöser für den langen Streit war ein Versuch von Epic, mithilfe eines Tricks die Abgabe von 15 oder 30 Prozent vom Kaufpreis zu umgehen, die Apple bei Geschäften in seinem App Store einbehält. An den App-Prüfern des Konzerns wurde eine Version der Anwendung mit verstecktem Software-Code durchgeschleust, der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen ließ. Apple warf "Fortnite" wegen der Regel-Verletzung aus dem App Store. Epic zog dagegen vor Gericht in den USA, verlor aber in allen Instanzen.

Epic bezeichnete die Verbannung des schwedischen Entwickler-Accounts als Vergeltung für die scharfe Kritik von Firmenchef Tim Sweeney an Apples Umsetzung der DMA-Vorgaben. Er hatte die geplanten Apple-Regeln für andere App-Marktplätze unter anderem als "Müll" bezeichnet und dem Konzern vorgeworfen, damit den Wettbewerb bremsen zu wollen. Sweeney legte am Mittwoch noch nach und schrieb beim Online-Dienst X, Apple versuche, App-Entwickler einzuschüchtern.

Apple führt in den neuen Bedingungen unter anderem nach einer Milliion Downloads einer App in einem Zwölfmonatszeitraum eine Abgabe von 50 Cent für jede weitere Erstinstallation ein. Die Entwickler können aber auch im alten Modell bleiben und ihre Apps nur über Apples App Store vertreiben. Wechseln sie jedoch ins neue System, gibt es keinen Weg zurück zu den bisherigen Bedingungen. Der Konzern nennt App-Installationen aus anderen Quellen ein Sicherheitsrisiko.

Auch der Musikstreaming-Marktführer Spotify LU1778762911 wirft Apple vor, mit der DMA-Umsetzung den Vertrieb über andere Marktplätze für App-Entwickler wirtschaftlich nicht tragbar machen zu wollen. Es gibt allerdings auch Ankündigungen zum Start von App-Marktplätzen für das iPhone.

Apple wurde von der EU-Kommission als eines der sechs "Gatekeeper"-Unternehmen (Torwächter) genannt, für die gemäß dem DMA striktere Vorgaben beim Wettbewerb gelten. Die Kommission wird auch darüber befinden, ob ein "Gatekeeper" mit der DMA-Umsetzung seinen Pflichten nachkommt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte jüngst dem Finanzdienst Bloomberg, die Regelungen sollten nicht "unattraktiv" für Kunden und Nutzer der Unternehmen sein.

Die EU-Kommission prüft auch, ob Apples Vorgehensweise eine Verletzung des europäischen Gesetzes zu digitalen Märkten (Digital Services Act, DSA) darstellen könnte. Dieses sehe unter anderem vor, dass Plattform-Regeln nicht willkürlich angewendet werden dürften und das Vorgehen bei Kündigungen von Accounts angemessen sein müsse, hieß es aus der Kommission.

@ dpa.de

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