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Offener Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI: Gericht bestätigt falscheRisikoeinstufungEsslingen am Neckar - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute einwegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds und deren Risikoklassifizierunggefällt (Urteil vom 21.02.2025, Az.

21.02.2025 - 15:51:10

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann / Offener ...

4 HK O 5879/24, noch nicht rechtskräftig).Das Gericht hat entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH für den offenenImmobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI künftig nicht mehr die niedrigereRisikoklassifizierung "2" oder "3" ausweisen darf.

Der Fonds war im Sommer 2024 stark abgewertet worden und die Anleger*innen habenso hohe Verluste zu beklagen. In der Folge klagten zahlreiche Kunden undKundinnen gegen Banken, die den Fonds als sichere Geldanlage verkauft hatten.Das Urteil ist für alle Betroffenen, die gegen die Fondsgesellschaft oder dieberatende Bank vorgehen wollen, absolut positiv und bestätigt, dass sehr guteChancen auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Fonds bestehen.

"Unseren Mandanten wurden offene Immobilienfonds systematisch von Banken alsabsolut sichere Geldanlagen empfohlen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nununsere Ansicht bestätigt, dass diese Risikoklassifizierung falsch ist. OffeneImmobilienfonds sind keine risikolosen Anlageprodukte. Das Urteil desLandgericht Nürnberg-Fürth hat enorme Auswirkungen, da von den Kernaussagenzahlreiche Fondsanbieter betroffen sind.", sagt Christopher Kress, Partner undFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AKH-H.

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Annekatrin Schlipfmailto:a.schlipf@akh-h.de0711-9308110

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