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(mehr Details)BRÜSSEL - Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Plattform TikTok.

19.02.2024 - 15:56:55

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Online-Plattform TikTok

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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Plattform TikTok. Es soll geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte. Bei den möglichen Verfehlungen geht es auch darum, dass TikTok unter Umständen nicht genug unternimmt, damit die App kein Suchtverhalten fördert. Konkret hat die Kommission etwa Algorithmen im Verdacht, die Abhängigkeiten anregen oder einen sogenannten Rabbit-Hole-Effekt (Auf Deutsch etwa: Kaninchenbau-Effekt) auslösen können.

Suchtgefahr und Jugendschutzbedenken

Dieser Effekt - oft angelehnt an die Geschichte Alice im Wunderland - beschreibt grob das Phänomen, sich sehr intensiv in einem Thema zu verlieren und es nicht mehr zu schaffen, sich davon loszureißen. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer - können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Schutzmaßnahmen für Minderjährige wie Altersüberprüfungen zum Jugendschutz seien möglicherweise nicht wirksam, so die Kommission. Die Plattform ist nach eigenen Angaben für Menschen gedacht, die mindestens 13 Jahre alt sind. Auf der Website des Unternehmens heißt es: "Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass Teenager ihr richtiges Geburtsdatum angeben."

Neues EU-Gesetz in Kraft

Die Kommission hatte bereits eine Voruntersuchung durchgeführt, deren Ergebnis zu dem nun eingeleiteten förmlichen Verfahren gegen TikTok geführt hat. Vor fast genau zwei Monaten hatte Brüssel bereits ein ähnliches Verfahren gegen X (früher Twitter) eröffnet. Dabei ging es unter anderem um Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Brüsseler Behörde einigen großen Online-Plattformen einen Fragenkatalog geschickt, darunter Facebooks Mutterkonzern Meta US30303M1027 oder Snapchat. Sie mussten zum Beispiel Angaben dazu liefern, wie sie die psychische Gesundheit von Jugendlichen schützen.

Die Plattformen müssen ihren Nutzern Informationen über Anzeigen zur Verfügung stellen - also zum Beispiel, warum die Anzeigen ihnen gezeigt werden und wer für die Werbung bezahlt hat. Außerdem sollen Minderjährige besonders geschützt werden. So ist es verboten, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht.

Hohe Strafe steht im Raum

Die EU-Kommission will auch untersuchen, ob genug getan wird, um ausreichend Privatsphäre zu gewährleisten. Dabei geht es etwa darum, welche Datenschutzeinstellungen als Standard für Minderjährige eingestellt sind. Zudem wird unter die Lupe genommen, ob ein durchsuchbares Verzeichnis für die auf TikTok präsentierten Anzeigen die rechtlichen Auflagen erfüllt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission Zweifel, ob Forschende wie vorgeschrieben ausreichend Zugang zu Daten von TikTok bekommen.

Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass TikTok gegen den DSA verstößt, können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Für die Überwachung der Online-Riesen ist die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter, wie zum Beispiels den Onlinemarkt Kleinanzeigen.de, ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.

Die Kommission kann außerdem Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes verhängen - für jeden Tag, den der Konzern etwa zugesagte Maßnahmen nicht umsetzt. Berichten zufolge hat TikTok einen Jahresumsatz von mehreren Milliarden Euro. Das Unternehmen selbst veröffentlicht keine Zahlen. Bei dem nun eingeleiteten Verfahren gibt es keine Frist. Wie lange die Untersuchung dauert, ist offen. Nach Angaben der Brüsseler Behörde hängt die Länge etwa davon ab, wie kompliziert ein Fall ist und wie kooperativ ein Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeitet. Zudem ist offen, welches Ergebnis die Untersuchung haben wird.

@ dpa.de