LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2025 in www.LStelcom.com/hv2025 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.02.2025 / 15:04 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440 ISIN: DE0005754402 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 20. März 2025 um 10 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ein. Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ANGABEN GEMÄSS § 125 AKTIENGESETZ IN VERBINDUNG MIT TABELLE 3 DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2012 A. Inhalt der Mitteilung 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses | Ordentliche Hauptversammlung der LS telcom AG am 20. März 2025 (Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: LStelcomHV25) | 2. Art der Mitteilung | Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung (Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: NEWM) | B. Angaben zum Emittenten 1. ISIN | DE0005754402 | 2. Name des Emittenten | LS telcom AG | C. Angaben zur Hauptversammlung 1. Datum der Hauptversammlung | 20. März 2025 (Im Format gem. EU-DVO: 20250320) | 2. Uhrzeit der Hauptversammlung | 10:00 Uhr MEZ (Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: 09:00 UTC) | 3. Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung (Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: GMET) | 4. Ort der Hauptversammlung | Ort der HV im Sinne des Aktiengesetzes: Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich. URL zum virtuellen Versammlungsort: www.LStelcom.com/hv2025 | 5. Aufzeichnungsdatum (Record Date) | 26. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ (Im Format gem. EU-DVO 2018/1212: 20250226, 23:00 Uhr (UTC)) | 6. Uniform Resource Locator (URL) | www.LStelcom.com/hv2025 | Blöcke D bis F Weitere Informationen über 1. | die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), | 2. | die Tagesordnung (Block E) sowie | 3. | die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) | sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.LStelcom.com/hv2025 zu finden. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Hauptversammlung am 20. März 2025 ab 10:00 Uhr (MEZ) im Internet unter www.LStelcom.com/hv2025 durch elektronische Zuschaltung teilnehmen und ihre Rechte mittels elektronischer Kommunikation über das HV-Online-Portal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zur Verfügung steht. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt dabei ausschließlich über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden. 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2024, des zusammengefassten Lage- und Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023/2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das am 30.09.2024 abgelaufene Geschäftsjahr | Auf der Internetseite der Gesellschaft www.LStelcom.com unter den Menüpunkten „Über uns“ - „Investor Relations“ - „Hauptversammlung“ sind ab der Einberufung dieser Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2024), der zusammengefasste Lage- und Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024) veröffentlicht und auch während der laufenden Hauptversammlung abrufbar. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der festgestellte Jahresabschluss weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 8.359.986,21 aus. Dieser Bilanzverlust ist gesetzlich zwingend auf neue Rechnung vorzutragen. Es ist daher keine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vorgesehen. 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024 | Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitglieds des Vorstands einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitglieds des Aufsichtsrats einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung). 4. | Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025 | Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu wählen. 5. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 | Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht über das vorausgegangene Geschäftsjahr erstellen und diesen der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen haben. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der LS telcom AG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden und diese formelle Prüfung mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu billigen. 6. | Wahlen zum Aufsichtsrat | Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Winfried Holtermüller und Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Herr Dr. Winfried Holtermüller steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Dies macht eine Neuwahl erforderlich. Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor: 1) | Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt HP Legal Tax Consulting, Stuttgart | 2) | Herr Mario Lebherz, Technologieinvestor, Berlin | Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen derzeit keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Herr Mario Lebherz ist der Sohn des wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Beide Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Der Lebenslauf von Herrn Dr. Winfried Holtermüller wird wiedergegeben wie folgt: | Rechtsanwalt | | Persönliche Daten • | geb. 7. April 1960 | • | Wohnort: Stuttgart |
| | Ausgeübter Beruf und Werdegang • | 1980: | Studium Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Freiburg | • | 1997: | Eintritt in die Kanzlei „Schelling & Partner“, Stuttgart | • | Seit 2000: | Mitglied des Aufsichtsrats und Aufsichtsratsvorsitzender der LS telcom AG | • | 2018: | Gründung der Kanzlei HP Legal Tax Consulting |
| Der Lebenslauf von Herrn Mario Lebherz wird wiedergegeben wie folgt: | Technologieinvestor | | Persönliche Daten • | geb. 02. Februar 1987 | • | Wohnort: Berlin |
| | Ausgeübter Beruf und Werdegang • | 2007 - 2011: | Studium Volks- und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Tübingen (Bachelor of Science in International Economics); Auslandsaufenthalt American University Beirut | • | 2011 - 2013: | Masterstudium in International Management ESCO Europe Paris/Berlin (Master of Science und Master of Grand École) | • | 2013 - 2016: | Mitgründer, CFO/CPO des Softwareunternehmens CarJump / Free2Move, Berlin | • | 2016 - 2018: | Venture Partner beim Technologieinvestor Atlantic Labs, Berlin | • | 2016 - 2021: | Managing Director bei Atlantic Food Labs, Berlin | • | Seit 2022: | Managing Partner beim Technologieinvestor Magnetic Capital, Berlin |
| Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziff. C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Die Wahl von Herrn Dr. Winfried Holtermüller erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl von Herrn Mario Lebherz erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Ferner gibt die Gesellschaft bekannt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. Die Wahlen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung stattfinden. 7. | Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung; Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung | Die Hauptversammlung hat am 16. März 2023 den Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die entsprechende Regelung in § 14 Abs. 7 der Satzung wurde am 25. Mai 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Ermächtigung gilt für Hauptversammlungen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach dieser Eintragung abgehalten werden. Sie läuft somit am 25. Mai 2025 aus. Mit Blick auf diese positiven Erfahrungen und den Anspruch der Gesellschaft, in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine führende Rolle einzunehmen, soll der Vorstand erneut die Möglichkeit erhalten, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, in der die Aktionäre ihre Teilnahmerechte ohne Aufwand für An- und Abreise, somit effizient und ressourcenschonend, ausüben können. Es soll daher eine neue Ermächtigung des Vorstands beschlossen und § 14 Abs. 7 der Satzung entsprechend neu gefasst werden. Die neue Ermächtigung soll für die im Gesetz (§ 118a Abs. 3 AktG) vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen gelten. Künftig soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Hauptversammlung der Gesellschaft in virtueller Form abgehalten werden soll. Hierbei wird der Vorstand die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre beachten und gegeneinander abwägen, unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Aktionärsrechte, aber auch des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, des Aufwands und der Kosten. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 14 Abs. 7 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst: „7. Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung im Handelsregister stattfindende Hauptversammlungen.“ II. | WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG | Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und der Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung) Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, der sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ, (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also den 13. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, zugehen: LS telcom AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 40 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Dies bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts haben. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. 2. Elektronische Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung). Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder deren Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung möglich. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich über das HV-Online-Portal der Gesellschaft elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten, diese im Livestream verfolgen sowie weitere Aktionärsrechte elektronisch im HV-Online-Portal ausüben. Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich. Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weitere Informationen. 3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder Briefwahl a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung in Verbindung mit § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtvordruck des HV-Tickets, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 heruntergeladen werden. Wird ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere von § 135 AktG erfasste Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 19. März 2025 um 18:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen: LS telcom AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 40 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung. Mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch Bevollmächtigte nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Das Stimmrecht für von Bevollmächtigten vertretene Aktionäre kann über Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation oder Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. b) Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können im Wege der elektronischen Kommunikation auch über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse www.LStelcom.com/hv2025 bevollmächtigt werden. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. c) Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals unter www.LStelcom.com/hv2025 abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation kann bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden. Auch im Fall der elektronischen Kommunikation sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Stimmabgabe im Wege der elektronischen Kommunikation bedienen. 4. Rechte der Aktionäre nach §§ 118a, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 130a, 131 AktG Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter der folgenden Adresse an die Gesellschaft zu richten: Vorstand der LS telcom AG Im Gewerbegebiet 31-33 77839 Lichtenau Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der virtuellen Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 17. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3; Abs. 2 Satz 1 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 S. 3, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind - bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter www.LStelcom.com/hv2024 veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum 05. März 2025, 24.00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden: LS telcom AG Investor Relations Frau Luisa Schlenker Im Gewerbegebiet 31-33 77839 Lichtenau Fax: +49 7227 9535-605 E-Mail: IR@LStelcom.com Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Stellungnahmen von Aktionären zur Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1-4, 6 AktG Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 14. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, über das HV-Online-Portal unter www.LStelcom.com/hv2025 im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die eingereichten Stellungnahmen werden allen Aktionären bis spätestens Samstag, 15. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, über die Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich gemacht. Rederecht in der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären und deren Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Für die Redebeiträge ist das von der Gesellschaft angebotene HV-Online-Portal unter www.LStelcom.com/hv2025 im Wege der Videokommunikation zu verwenden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AktG, das Auskunftsverlangen nach § 131 Absatz 1 AktG, Nachfragen nach § 131 Absatz 1d AktG sowie weitere Fragen nach § 131 Absatz 1e AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Auskunftsrecht - Fragen vor der virtuellen Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1a, 1c AktG Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können bis Sonntag, 16. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft. Fragen der Aktionäre müssen der Gesellschaft im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter www.LStelcom.com/hv2025 zugehen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen den Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich machen und bis spätestens einen Tag vor der Versammlung beantworten. Die Gesellschaft wird alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen bis Dienstag, 18. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, beantworten und die Fragen sowie die dazugehörigen Auskünfte den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich machen. Bericht des Vorstands gemäß § 118a S. 2 Nr. 5 AktG Den Aktionären wird der Bericht des Vorstands oder dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens Mittwoch, 12. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 zugänglich gemacht. Auskunftsrecht - Nachfragen und Fragen während der Hauptversammlung gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 131 Abs. 1, 1d, 1e AktG Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, können während der virtuellen Hauptversammlung Nachfragen zu allen vor und in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstandes stellen. Zudem können jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär und dessen Bevollmächtige während der Versammlung Fragen zu Sachverhalten stellen, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der Hauptversammlung, also nach Sonntag, dem 16. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, ergeben haben. Diese Fragen können auch im Rahmen eines Redebeitrags gestellt werden. Es ist geplant, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass Fragen und Nachfragen in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation gestellt werden können. Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 AktG vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Wird einem elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär oder Bevollmächtigten eine Auskunft verweigert, so kann dieser im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal seine Frage und den Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, übermitteln und diese in die Niederschrift über die Hauptversammlung aufnehmen lassen. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder deren Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 S. 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal während der Hauptversammlung übermitteln können. Erklärung Widerspruch Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die in der Hauptversammlung elektronisch über das HV-Online-Portal zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, ab dem Beginn der Hauptversammlung und bis zu deren Schließung über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter www.LStelcom.com/hv2025 einreicht. 5. Weitergehende Informationen Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter: www.LStelcom.com/hv2025 6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit: Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben. Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.817.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien stimmberechtigt. 7. Hinweis zum Datenschutz Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG, insbesondere die Angaben zur Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.LStelcom.com/hv2025 Lichtenau, im Februar 2025 Der Vorstand der LS telcom AG | |
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