Wettbewerb, Zusammenfassung

Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen DE0007664039-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet.

20.03.2025 - 16:13:02

Gekürzte Betriebsratsvergütung: Beweislast liegt bei VW

Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er "darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war", die Zurückstufung richtig sei, sagte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt (7 AZR 46/24).

Fall zurück zur Verhandlung in Niedersachsen

Der Präzedenzfall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Rücknahme einer vorgenommenen Kürzung verlangte, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden. Wegen Rechtsfehlern ging er an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen zurück. Es hatte beim Kläger die Beweislast dafür gesehen, warum ihm eine bestimmte Entgeltstufe zusteht.

Erstmals nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, nach der sich Unternehmensvorstände des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, wurden insgesamt vier VW DE0007664039-Fälle vom Bundesarbeitsgericht verhandelt. Dem Kläger, der den Präzedenzfall lieferte, hatte der Autobauer nach einer Überprüfung infolge der BGH-Entscheidung die Vergütung laut Anwalt von knapp 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich verringert.

Was Betriebsrat und Unternehmen sagen

Ein Sprecher des Konzernbetriebsrates sagte nach der Urteilsverkündung, die mündliche Begründung des Bundesarbeitsgerichts lasse hoffen, dass endlich ein Schlusspunkt hinter die jahrelange Unsicherheit beim Thema Betriebsratsvergütung gesetzt werden könne. 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder in der Volkswagen AG würden tariflich vergütet.

"Die Volkswagen AG begrüßt, dass durch diese Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ein erster wichtiger Beitrag für die Klärung einer Vielzahl grundsätzlicher, bislang nicht durch das Bundesarbeitsgericht entschiedener Rechtsfragen in diesem komplexen Rechtsgebiet geleistet wird", erklärte eine Unternehmenssprecherin.

Die Höhe der VW-Zahlungen an freigestellte Betriebsräte hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt, für Arbeitsgerichtsklagen und Strafverfahren. Auch in anderen Unternehmen würde auf den Ausgang des Verfahrens geschaut, sagte ein Arbeitsrechtler.

Der Präzedenzfall aus Wolfsburg

Kläger im ersten Verfahren am Donnerstag war ein seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied, das von seiner Ausbildung her Kfz-Mechaniker und Industriemeister mit der Befähigung zur Ausbildung ist und seit 1984 bei VW als Anlagenführer arbeitete. Zudem verlangte sein Arbeitgeber nach seiner Ansicht zu viel gezahlte Gelder in Höhe von knapp 2.600 Euro zurück. Er wurde von der Entgeltstufe 20 in die 18 zurückversetzt. Der Kläger machte auch geltend, dass er wegen seiner Betriebsratsarbeit eine Karrierechance verpasste - ihm war eine Stelle als Fertigungskoordinator angeboten worden - das Angebot nahm er nicht an, obwohl er als Idealbesetzung galt, wie es in der Verhandlung hieß.

Die Regeln für Betriebsratsvergütungen

Bundesrichterin Schmidt verwies auf das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot für Arbeitnehmervertreter. Freigestellte Betriebsrate würden nicht für ihr ehrenamtliches Engagement bezahlt, sondern dafür, "was sie nicht tun". Laut Betriebsverfassungsgesetz sollen sie nicht geringer vergütet werden als vergleichbare Arbeitnehmer mit einer im jeweiligen Betrieb üblichen beruflichen Entwicklung. Ein anderer Passus beschäftigt sich mit hypothetischen Karriereschritten des einzelnen Betriebsrats und deren Auswirkungen auf die Vergütung. Diese allgemeinen Regeln sorgen häufig für Konfliktstoff - nicht nur bei VW, wo es laut Anwältin des Unternehmens allein 85 strittige Fälle gibt.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

Steuern und Gebühren bremsen deutschen Luftverkehr Im europäischen Vergleich deutlich höhere Standortkosten wie die Ticketsteuer bremsen den deutschen Luftverkehr. (Politik, 20.03.2025 - 16:03) weiterlesen...

Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht Die Google US02079K1079-Mutter Alphabet US02079K3059 verstößt nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln. (Boerse, 19.03.2025 - 19:29) weiterlesen...

BGH macht Weg frei Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple US0378331005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. (Boerse, 18.03.2025 - 13:34) weiterlesen...

BGH entscheidet über strengere Wettbewerbsaufsicht für Apple Hat der iPhone-Hersteller Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb? Dazu will am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung fällen. (Boerse, 18.03.2025 - 06:35) weiterlesen...

Lidl wegen Werkzeug abgemahnt Der Wuppertaler Werkzeughersteller Knipex geht rechtlich gegen Lidl vor. (Boerse, 14.03.2025 - 13:38) weiterlesen...

EZB genehmigt größeren Unicredit-Anteil an der Commerzbank Die Unicredit IT0005239360 kommt bei einer möglichen Übernahme der Commerzbank DE000CBK1001 voran: Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat nach Angaben der Italiener keine Einwände dagegen, dass die Mailänder Großbank ihren Anteil an dem Dax DE0008469008-Konzern auf knapp unter 30 Prozent aufstockt. (Boerse, 14.03.2025 - 10:04) weiterlesen...