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(Im 2.

23.10.2024 - 15:20:16

KORREKTUR/Postbank-Streit: Gericht urteilt gegen Deutsche Bank. Absatz, 2. Satz muss es heißen "das 2010 beschlossene Übernahmeangebot an die Aktionäre" rpt "das 2010 beschlossene Übernahmeangebot an die Aktionäre".)KÖLN/FRANKFURT - In einem jahrelangen Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank DE0005140008 und früheren Postbank-Aktionären hat das Oberlandesgericht Köln ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang Recht gegeben.

(Im 2. Absatz, 2. Satz muss es heißen "das 2010 beschlossene Übernahmeangebot an die Aktionäre" rpt "das 2010 beschlossene Übernahmeangebot an die Aktionäre".)

KÖLN/FRANKFURT (dpa-AFX) - In einem jahrelangen Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank DE0005140008 und früheren Postbank-Aktionären hat das Oberlandesgericht Köln ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang Recht gegeben. Dies teilte das Gericht in Köln mit (Az. 13 U 231/17).

Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank DE0005140008 im Jahr 2010. Es ging um die Frage, ob das 2010 beschlossene Übernahmeangebot an die Aktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte - und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

Entschieden wurde über die Klagen von 13 ehemaligen Postbank-Aktionären. Sie hatten im Oktober 2010 25 Euro je Postbank-Aktie von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war - nämlich 57,25 Euro. Die Deutsche Bank hätte bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe, argumentierten sie. Auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben des Bundesgerichtshofs in einem früheren Revisionsverfahren sei der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts dieser Argumentation nun gefolgt, hieß es.

Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Die Deutsche Bank kann dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. "Die Deutsche Bank wird nach Erhalt der Urteilsgründe die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen", erklärte die Bank am Mittwoch.

In dem vom OLG jetzt entschiedenen Komplex gab es ursprünglich noch viel mehr Kläger. In zwei Vergleichen hatte sich die Deutsche Bank jedoch vor einigen Wochen nach eigenen Angaben mit insgesamt 70 Prozent der Kläger außergerichtlich einigen können. Dies habe 62 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entsprochen. Die Kläger erhielten bei den Vergleichen einen Aufschlag von 31 beziehungsweise 36,50 Euro je Aktie.

In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Oberlandesgericht Köln schon angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück, was bei dem Dax DE0008469008-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen sorgte. Nach den Einigungen konnte die Bank im dritten Quartal 440 Millionen Euro wieder auflösen, wie das Geldinstitut am Mittwoch mitteilte. Beim Landgericht Köln sind laut Bank noch weitere Klagen in der Angelegenheit anhängig. Die dafür noch übrigen Rücklagen bezifferte die Bank auf knapp 550 Millionen Euro.

Die Deutsche Bank erklärte weiter, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die zuvor erzielten Vergleichsvereinbarungen habe. Die Bank habe Rückstellungen gebildet, die die ausstehenden Forderungen der Kläger plus die aufgelaufenen Zinsen vollständig abdeckten, hieß es in einem Statement. "Damit sieht sich die Bank finanziell praktisch voll abgesichert." Zusätzliche Belastungen könnten lediglich durch weitere anfallende Zinsen in Höhe von derzeit circa zwei Millionen Euro pro Monat entstehen.

@ dpa.de