Kolumne, DGA

Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin EQS-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin 18.07.2024 / 14:06 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

18.07.2024 - 14:07:08

EQS-News: Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin (deutsch)

Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

EQS-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen
Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

18.07.2024 / 14:06 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen
Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

Pratteln, 18. Juli 2024

Die an der Frankfurter Börse notierte schweizerische Highlight
Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") nimmt
Stellung zu in letzter Zeit wiederholt verbreiteten, irreführenden und
falschen Schreiben von einzelnen deutschen Banken, welche einzelne Aktionäre
von HLC erhalten haben. In diesen Schreiben wird suggeriert, dass
Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und Aktionäre werden
aufgefordert, zu prüfen, ob gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte
im Hinblick auf ihre Bestände von Inhaberaktien der HLC unternommen werden
müssen.

HLC stellt hiermit klar, dass seitens ihrer Aktionäre keinerlei
Handlungsbedarf besteht oder bestand und die Inhaberaktien der HLC, die
börsennotiert sind, nach anwendbarem schweizerischem Recht ohne
Einschränkung nach wie vor erlaubt sind. Es gibt namentlich weder einen
Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit von Aktionären, in der Schweiz
diesbezügliche gerichtliche Schritte einzuleiten. Einzelne an Aktionäre
verschickte Schreiben sind nicht nur irreführend, sondern enthalten auch
falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz. HLC hat diese Vorgänge bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.

Weitere Informationen:

Highlight Communications AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln BL
Telefon: +41 (0)61 816 96 91
E-Mail: ir@hlcom.ch


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Highlight Communications AG
                   Netzibodenstrasse 23b
                   4133 Pratteln
                   Schweiz
   Telefon:        +41 61 816 96 96
   Fax:            +41 61 816 67 67
   E-Mail:         ir@hlcom.ch
   Internet:       www.hlcom.ch
   ISIN:           CH0006539198
   WKN:            920299
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1949293



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1949293 18.07.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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