Produktion/Absatz, Wettbewerb

Google US02079K1079 wird in der EU mit dem Start des europäischen Digitalgesetzes DMA Ergebnisse von Spezialsuchmaschinen ausführlicher darstellen.

05.03.2024 - 11:21:42

Google räumt Spezial-Suchmaschinen mehr Platz zum DMA-Start ein

Dabei gehe es zum Beispiel um Vergleichsportale für Flüge, Hotels oder Shopping-Angebote, wie der Internet-Konzern in einem Blogeintrag am Dienstag erläuterte. Einige eigene Funktionen, "die den Verbrauchern helfen, Unternehmen (direkt) zu finden", wurden dagegen entfernt. Als Beispiel dafür nennt Google seine Flugsuche.

In sogenannten Karussell-Galerien zum horizontalen Scrollen der Suchergebnisse sollen etwa Inhalte von Spezialsuchmaschinen dargestellt werden, wenn sie für die Suchanfrage von Nutzern relevant seien, erklärte Google. In einer Version davon zu konkreten Anfragen wie zum Beispiel Restaurants in Paris können auch Informationen aus verschiedenen Diensten vermischt werden. Bei Angaben zu einem bestimmten Ort tauchten Daten von Google gleichberechtigt mit denen aus anderen Quellen auf. Die Darstellung könne sich auch abhängig davon ändern, von welchem Ort aus ein Nutzer eine Suche starte.

Nach den Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA), die von diesem Donnerstag (7. März) an greifen, dürfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote nicht bevorzugen. Die Google-Suche gehört zu den bisher 22 Diensten von sechs Unternehmen, die die EU-Kommission im Sinne des DMA als sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) ausmachte. Für sie gelten Vorgaben, die mehr Wettbewerb ermöglichen sollen.

Google versucht seit Jahren oft, auf Suchanfragen von Nutzern neben einer Auswahl an Informationen konkrete Antworten direkt zu liefern. Das sorgte wiederholt für Kritik unter anderem von Spezial-Suchmaschinen, die dem Branchenriesen unfaire Konkurrenz vorwarfen. Google entgegnete früher, man mache einen Dienst für Nutzer und nicht für andere Suchmaschinen.

Bei den DMA-Vorgaben zum Smartphone-Markt muss Google unterdessen weniger Änderungen vornehmen als Apple US0378331005. Beim Google-Betriebssystem Android war schon lange das Laden von Apps aus verschiedenen Marktplätzen erlaubt. Und auch die Möglichkeit für App-Entwickler, zur Zahlungsabwicklung einen anderen Anbieter als Google zu nutzen, wurde teilweise bereits eingeführt. Auf dem iPhone kann man dagegen bisher nur Apps aus dem hauseigenen Store laden, während der DMA eine Öffnung vorschreibt. Apple kritisiert die Vorgabe unter Verweis auf Risiken für Nutzer durch potenziell betrügerische Apps, musste sich ihr aber zum 7. März beugen.

@ dpa.de