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Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen EQS-News: e.Anleihe GmbH / Schlagwort(e): Anleihe Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen 08.05.2024 / 14:28 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

08.05.2024 - 14:29:11

EQS-News: Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen (deutsch)

Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen

EQS-News: e.Anleihe GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG,
ihr Stimmrecht wahrzunehmen

08.05.2024 / 14:28 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar
Anleihen:

Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG,
ihr Stimmrecht wahrzunehmen

  * Erste Gläubigerversammlungen der Ekosem-Agrar AG waren erwartungsgemäß
    nicht beschlussfähig - zweite Versammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024

  * Virtuelle Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten
    Gläubigerversammlungen für Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr geplant

  * Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls
    Vollmachten erteilen

Stuttgart, 8. Mai 2024

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe
2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN:
DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, rät den Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht
wahrzunehmen.

Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren
erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50
% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.

Die Emittentin hat nun zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3.
bzw. 4. Juni eingeladen, bei der ein reduziertes Quorum von 25 % des
ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von
der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich "Kapitalmarkt"
veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw.
https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/
abrufbar.

Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten
Gläubigerversammlungen am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr geplant

Der gemeinsame Vertreter stimmt derzeit mit der Emittentin letzte
Rückmeldungen zu den Anliegen ab, die Anleihegläubiger im Rahmen der nicht
beschlussfähigen Versammlungen am 2. Mai 2024 und im gemeinsamen Gespräch
der e.Anleihe GmbH gestellt hatten.

Die Auswertung dieser Rückmeldungen wird Basis für die nächste gemeinsame
Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V. für die Anleihegläubiger zur Vorbereitung der
zweiten Gläubigerversammlungen sein.

Die Informationsveranstaltung wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. Mai
2024 um 17:00 Uhr stattfinden. Eine entsprechende Einladung mit Anmeldedaten
wird kurzfristig veröffentlicht.

Sperrvermerke bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Unabhängig davon, wie sich die Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der
Emittentin positionieren werden, weisen der gemeinsame Vertreter und die SdK
nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Stimmrechte in den zweiten
Anleihegläubigerversammlungen hin. Nur hierdurch können die Anleihegläubiger
ihre Interessen wirksam wahrnehmen.

Anleihegläubigern wird dringend geraten, für die anstehenden Versammlungen
bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen
Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der
Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk
anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die
Feier- und Ferientage im Mai muss hier möglicherweise mit längeren
Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.

Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4.
Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht
durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen,
können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen
Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats
ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen.
Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf
Homepage der SdK unter
https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar.
Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk
der Depotbank notwendig.

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 - 1
ekosem@elsaesser.co

Ansprechpartner für die Vertreter: innen der Medien:

thomas SCHULZ
tsc.komm I Köln-Ehrenfeld
mobil: + 49 171 86 86 482
mail: tsc@tsc-komm.de


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1898901 08.05.2024 CET/CEST

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