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FRANKFURT - Eine deutlich reduzierte gerichtliche Strafzahlung für Bayer DE000BAY0017 hat die Anleger des Pharma- und Agrarchemiekonzerns am Mittwoch nicht vom Hocker gerissen.

05.06.2024 - 11:50:04

AKTIE IM FOKUS 2: Reduzierte Strafe für Bayer begeistert Anleger nur kurz

(Neu: Überschrift, Einstieg, Analystenstimme.)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Eine deutlich reduzierte gerichtliche Strafzahlung für Bayer DE000BAY0017 hat die Anleger des Pharma- und Agrarchemiekonzerns am Mittwoch nicht vom Hocker gerissen. Am späten Vormittag notierten die Papiere 0,7 Prozent fester bei 28,53 Euro und gewannen damit nur wenig mehr als der Dax DE0008469008, der rund 0,6 Prozent im Plus stand.

Im frühen Handel waren die Titel um bis zu 2,9 Prozent gestiegen, dann aber rasch abgesackt. Für das laufende Jahr steht immer noch ein sattes Minus von rund 15 Prozent zu Buche. Seit Ende Januar hat es der Kurs nicht nachhaltig über die Marke von 30 Euro geschafft.

Der Pharma- und Agrarchemiekonzern muss in einem Rechtsstreit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup deutlich weniger zahlen als gedacht. Ein Gericht in Philadelphia reduzierte den Schadenersatz von 2,25 Milliarden auf 400 Millionen US-Dollar. Dies war bislang die höchste Summe seit Beginn der Prozesse rund um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat 2018. Bayer will Berufung einlegen.

Trotz der verminderten Strafe seien die Belastungen im Zusammenhang mit Roundup für den Konzern insgesamt immer noch zu groß, um als Investor nun erleichtert zu sein, sagte ein Händler in einer ersten Reaktion am Morgen.

Ein anderer Börsianer nannte die Entscheidung des Gerichts nicht überraschend, denn der zugesprochene Schadenersatz von 2,25 Milliarden Dollar sei "ungewöhnlich hoch" gewesen. Eine Entwarnung sei aber unangebracht angesichts einer sehr hohen Zahl noch immer anhängiger Klagen mit unverändert ungewissem Ausgang.

Auch Goldman-Sachs-Analyst James Quigley sieht die verminderte Strafe als im Rahmen der Erwartungen an. Eine Kürzung um etwa 80 Prozent habe es schon in anderen Fällen gegeben.

@ dpa.de

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