Kolumne, DGA

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR EQS-News: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Stellungnahme / Firmenübernahme ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR 02.05.2024 / 09:29 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

02.05.2024 - 09:29:40

EQS-News: ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR (deutsch)

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR

EQS-News: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Firmenübernahme
ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR

02.05.2024 / 09:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Corporate News

Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots von KKR

  * Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
    veröffentlicht

  * Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie wird als fair, angemessen
    und attraktiv erachtet

  * Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die strategische Partnerschaft
    und empfehlen den Aktionären die Annahme des Angebots


Hamburg, 2. Mai 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG ("Encavis"
oder "das Unternehmen") haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme
gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebot der Elbe BidCo AG ("die Bieterin") an die
Aktionäre von Encavis veröffentlicht. Die Bieterin ist eine von
Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte
Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren
verbundenen Unternehmen (zusammen "KKR") beraten und verwaltet wird. Das
Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG ("Viessmann") beteiligt sich als
Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der
Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen der Vorstand und
Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen allen Encavis-Aktionären, das
öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.

Beide begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der
Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin
hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von
Encavis in vollem Umfang zu unterstützen, einschließlich der Beibehaltung
des bestehenden Managementteams und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die
beabsichtigten Maßnahmen und Ziele wurden bereits in weiten Teilen in der
Investorenvereinbarung festgelegt, in der die zukünftige Zusammenarbeit
näher geregelt wird.

Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis den
Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie für fair, angemessen und
attraktiv. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat bietet der
Angebotspreis den Aktionären die Möglichkeit, sich sofort und im Voraus
einen wesentlichen Anteil an der angestrebten langfristigen Wertsteigerung
zu sichern, ohne das Vollzugsrisiko und die damit verbundenen
vorübergehenden Auswirkungen tragen zu müssen. Bei der Beurteilung der
finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von
Goldman Sachs beraten, der Aufsichtsrat von Lazard. Beide haben eine
sogenannte Fairness Opinion vorgelegt, die die Angemessenheit des
Angebotspreises bestätigt und die der gemeinsamen begründeten Stellungnahme
jeweils beigefügt ist. Der Angebotspreis von 17,50 EUR entspricht einer
Prämie von 54 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März
2024, dem letzten unberührten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von
Encavis am 6. März 2024, wonach das Unternehmen mit KKR im Gespräch sei. Der
Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 33 Prozent auf den
unberührten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor dem 5.
März 2024. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der
Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die bestehende Encavis-Aktie,
die während der drei Monate vor dem 5. März 2024 (und einschließlich)
veröffentlicht wurden.

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und Finanzvorstand (CFO) von
Encavis, sagte: "Der Vorstand unterstützt weiterhin ausdrücklich die
angestrebte strategische Partnerschaft mit KKR, und Viessmann als
Co-Investor, um unseren Wachstumskurs zu beschleunigen. Das vorgelegte
Angebot ist im besten Interesse unserer Stakeholder und der Angebotspreis
von 17,50 EUR in bar je Aktie stellt eine attraktive Prämie für unsere
Aktionäre dar, denen wir die Annahme empfehlen."

Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates von Encavis, fügte
hinzu: "Nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen und strategischen
Vorteile bewerten wir dieses Angebot als eine große Chance für Encavis und
seine Aktionäre. Finanziell angemessen spiegelt das Angebot klar den Wert
und das Potenzial des Unternehmens wider."

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 24. April 2024 begonnen und endet am 29. Mai 2024 um
24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche
Übernahmeangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären
wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu
setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der
Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite
zu finden ist: www.elbe-offer.com

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 54,285 Prozent zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist. Diese Schwelle stellt sicher, dass
der Bieterin bei Vollzug mindestens 50 Prozent der Aktien verbleiben, falls
sich die Inhaber der hybriden Wandelschuldverschreibungen entschließen
sollten, ihre Wandlungsrechte während des Angebots auszuüben. Der Vollzug
des öffentlichen Übernahmeangebots steht außerdem unter dem Vorbehalt
verschiedener Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher
und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines
Inhaberkontrollverfahrens. Der Abschluss der Transaktion wird für das 4.
Quartal 2024 erwartet.

Nach Abschluss der Transaktion besteht die Absicht der Bieterin, das
Delisting von Encavis so schnell wie rechtlich und praktisch möglich
durchführen zu lassen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der
Investorenvereinbarung dazu verpflichtet, vorbehaltlich seiner
Treuepflichten ein Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen.
Ferner hat sich die Bieterin gegenüber Encavis verpflichtet, für mindestens
zwei Jahre nach Abschluss der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen haben sich
bereits rund 31 Prozent der Aktien und Stimmrechte an Encavis durch
verbindliche Vereinbarungen mit bestehenden Aktionären der Gesellschaft
gesichert.

Die detaillierten Bedingungen des Ãœbernahmeangebots sowie die
Vollzugsbedingungen können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats
von Encavis zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Bieterin,
veröffentlicht am 2. Mai 2024, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG,
Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail:
ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber
hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht:
https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/strategische-partnerschaft
Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder
zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in
deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Ãœbersetzung
veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme des
Vorstands und des Aufsichtsrats maßgeblich ist. Die Informationen in dieser
Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten
der gemeinsamen begründeten Erklärung dar.

***

Ãœber Encavis:
Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist
ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus
Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger
(IPP) erwirbt und betreibt Encavis (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf
Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung
erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT)
oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität
des Encavis-Konzerns beträgt aktuell mehr als 3,5 Gigawatt (GW), davon rund
2,2 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8
Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind
aktuell im Konzern rund 1,2 GW an Erzeugungskapazitäten im Bau, davon rund
830 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den
Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum
Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma,
Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für
die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und
Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

Encavis ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks.
Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der Encavis AG wurden von
zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet.
MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level,
die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht Encavis den
"Prime"- Status (A-).

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com


Haftungshinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Veröffentlichung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen''
("forward-looking statements") im Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage,
Liquidität, Geschäftsaussichten, Wachstum und Strategien der Encavis AG.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen in Bezug auf
Ziele, Vorgaben, Strategien, Prognosen und Wachstumsaussichten,
einschließlich der Angaben für das zum 31.12.2024 endende Geschäftsjahr,
mittelfristige Ziele, neue Standorterrichtungen, das Working Capital, die
Kapitalstruktur und Dividendenpolitik der Encavis AG, zukünftige Pläne,
Ereignisse oder Leistungen, Wirtschaftsaussichten und Branchentrends. Diese
Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapiere
der Encavis AG dar. Das öffentliche Übernahmegebot selbst sowie dessen
Regelungen und Bestimmungen sowie weitere das öffentliche Übernahmegebot
betreffende Angaben sind in der Angebotsunterlage der Elbe BidCo AG
veröffentlicht. Investoren und Aktionären von Encavis wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem öffentlichen Übernahmegebot stehenden Unterlagen, insbesondere auch die
gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat,
sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Ferner wird
den Encavis-Aktionären empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um zu einer informierten Entscheidung zum Inhalt der
Angebotsunterlage und des Ãœbernahmeangebots zu kommen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, ohne Einschränkung, Aussagen, die
typischerweise Wörter wie "streben", "schätzen", "beabsichtigen", "planen",
"glauben", "fortsetzen", "werden", "können", "sollten", "würden", "könnten"
oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung enthalten. Naturgemäß beruhen
zukunftsgerichtete Aussagen auf aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen
und Prognosen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf
Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten
können oder auch nicht, und von denen viele außerhalb der Kontrolle von
Encavis und/oder der mit ihnen verbundenen Unternehmen liegen. Encavis weist
darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für das
Eintreten solcher zukünftigen Ereignisse oder zukünftigen Leistungen sind.
Jede zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich nur auf das Datum dieser
Veröffentlichung. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben,
übernimmt Encavis keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Es wird
darauf hingewiesen, dass die bisherigen Ergebnisse kein Indikator für
künftige Ergebnisse sind. Zwischenergebnisse sind nicht zwangsläufig ein
Indikator für die Gesamtjahresergebnisse.

Verweise auf Encavis beziehen sich auf die Encavis AG und Verweise auf die
Encavis Gruppe beziehen sich auf die Encavis AG und ihre
Tochtergesellschaften, sofern nicht anders angegeben.


Kontakt:
Encavis AG
Jörg Peters
Head of Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: + 49 40 37 85 62 242
E-Mail: IR@encavis.com
http://www.encavis.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ENCAVIS AG
                   Große Elbstraße 59
                   22767 Hamburg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 4037 85 62 -0
   Fax:            +49 4037 85 62 -129
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   ISIN:           DE0006095003
   WKN:            609500
   Indizes:        MDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
                   Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1894157



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1894157 02.05.2024 CET/CEST

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