Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, DE0005658009

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / DE0005658009

07.02.2025 - 15:05:00

EQS-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2025 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2025 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

07.02.2025 / 15:05 CET/CEST
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Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
21. März 2025
Tagesordnung auf einen Blick
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/2024
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
7. Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A1 Eindeutige Kennung GMETEIS00325
A2 Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
B1 ISIN DE0005658009
B2 Name des Emittenten Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 20250321
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (UTC), (11:00 Uhr MEZ)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
C4 Ort der Hauptversammlung food Hotel Neuwied, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied
C5 Nachweisstichtag (Technical Record Date) 20250227 [Record Date i.S.v. §123 Abs.4 S.2 AktG: 20250227]
C6 Uniform Resource Locator (URL) https://www.ehw.ag/hauptversammlung/hauptversammlung-2025

Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 21. März 2025, 11:00 Uhr, im food Hotel, Langendorfer Str. 157, 56564 Neuwied.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 Aktiengesetz (AktG) am 14. November 2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von 9.179.326,81 Euro wie folgt zu verwenden:
• Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je Stückaktie: 8.800.000,00 Euro
• Vortrag auf neue Rechnung: 379.326,81 Euro
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 26. März 2025 vorgesehen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023/2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Bewilligung des Vergütungsberichts Gemäß § 162 Aktiengesetz müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde durch den Abschlussprüfer der Eisen- und Hüttenwerke AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und unter www.ehw.ag. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu billigen.
7. Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Bernhard Osburg und Frau Dr. Denecke-Arnold haben ihre Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. August 2024 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG hat das Amtsgerichts Koblenz mit Beschluss vom 30. Dezember 2024 Frau Dr. Marie Sophie Jaroni und Herrn Dennis Grimm zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung von Frau Dr. Jaroni und Herrn Grimm ist bis zur Beendigung der am 21. März 2025 stattfindenden Hauptversammlung befristet. Die Amtszeit von Frau Dr. Jaroni und Herrn Grimm endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. März 2025. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist für die verbleibende Amtszeit eines ausgeschiedenen Mitglieds jeweils ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 21. März 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, zu wählen:
 
a) Frau Dr. Marie Sophie Jaroni, Ratingen,
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg
b) Frau Erika Mink-Zaghloul, Brüssel, Belgien,
Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg
  Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
  Der Aufsichtsrat geht - auch nach Rücksprache mit den Kandidaten - davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.
  Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
  Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt.
II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
Lebensläufe
1. Dr. Marie Sophie Jaroni
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Ratingen
*1984
Nationalität: Deutsch
Mitglied des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
2005 - 2011 Studium an den RWTH Aachen der Metallurgie und Werkstofftechnik
2016 Promotion an der RWTH Aachen zu Dr.- Ing.
Beruflicher Werdegang
2011 - 2017 McKinsey & Company - Unternehmensberaterin
2017 - 2020 thyssenkrupp Industrial Solutions - Head of Strategy, Markets & Development
2020 - 2021 thyssenkrupp Steel Europe AG - Head of Strategy & Communications
2021 - 2024 thyssenkrupp Steel Europe AG - Senior Vice President Decarbonization & ESG
06-09/2024 thyssenkrupp AG - Executive Vice President Steel
Seit 10/2024 thyssenkrupp Steel Europe AG - Mitglied des Vorstands, Chief Transformation Officer
Aktuelle Mandate Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
thyssenkrupp Rasselstein GmbH (Vorsitzende)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ertsoverslagbedrijf Europoort C.V., Niederlande (Vorsitzende)
thyssenkrupp Veerhaven B.V., Niederlande (Vorsitzende)
Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK) Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Dr. Marie Sophie Jaroni ist Mitglied des Vorstands bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
2. Erika Mink-Zaghloul
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Brüssel
*1960
Nationalität: Deutsch
Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ausbildung
1984 - 1989 Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen
Studium Technisches Gesundheitswesen - Studienschwerpunkt Umwelt- und
Hygienetechnik
Stipendiatin der Hans Böckler Stiftung
1987 - 1988 University of Maryland, USA - Studium Bauingenieurwesen
1980 - 1983 Berufsausbildung, Abschluss: Mechanikerin
Beruflicher Werdegang
1990 - 1998 Lahmeyer International GmbH (heute: TRACTEBEL Engineering),
Projektleiterin industrieller Umweltschutz
1998 - 2000 ERM - Environmental Resources Management,
Head of Environmental Management and Training
2000 - 2002 Tetra Pak Plastics Packaging GmbH, Head Sustainability
2002 - 2020 Tetra Pak International, Global Vice President Public Affairs
Seit 11/2020 thyssenkrupp Steel Europe AG, Head of Government and Regulatory Affairs
Aktuelle Mandate Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
thyssenkrupp Rasselstein GmbH
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen - keine - Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK) Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder Organen der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft vor: Frau Mink-Zaghloul ist Head of Government and Regulatory Affairs bei der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 DCGK.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 27. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG spätestens bis zum 14. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
  Anmeldestelle:
  Eisen- und Hüttenwerke AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
  oder per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird eine Stimmrechtskarte pro Depot (bei Gemeinschaftsdepots maximal 2 Stimmrechtskarten) von der Anmeldestelle ausgestellt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben, zu denen Sie Weisungen erteilen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Vollmacht und Weisungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen der Gesellschaft jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 18. Februar 2025, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
  Eisen- und Hüttenwerke AG
- Vorstand -
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
  oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an: ehw@ehw.ag
Antragsteller haben nachzuweisen, dass Sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende Anschrift zu übersenden.
  Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Herrn Torsten Ratschat
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Deutschland
  E-Mail: ehw@ehw.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. bis spätestens zum 06. März 2025, 24:00 Uhr MEZ, unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 S. 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link „Hauptversammlung“ unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär bzw. deren Bevollmächtigten auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären. Hinweise zum Datenschutz Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link „Hauptversammlung“. Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link „Hauptversammlung“ zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Die Einladung ist am 7. Februar 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.  
Andernach, im Februar 2025 Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft DER VORSTAND


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Internet: https://www.ehw.ag
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800

 
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2083301  07.02.2025 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2083301&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
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