Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG, DE000A0STWH9

Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG / DE000A0STWH9

17.10.2024 - 16:04:04

Eigenheim Union: Bekanntmachung über Herabsetzungen des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien und Neueinteilung des Grundkapitals

Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme


17.10.2024 / 16:04 CET/CEST
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Die ordentliche Hauptversammlung der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG hat am 27. August 2024 unter Punkt 5 der Tagesordnung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im vereinfachten Verfahren und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Weiter hat die ordentliche Hauptversammlung der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG am 27. August 2024 unter Punkt 6 der Tagesordnung die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im ordentlichen Verfahren und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Die Beschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 3. September 2024 in das Handelsregister der Eigenheim Union 1898 Beteiligungs AG eingetragen und sind damit wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien aus beiden Kapitalherabsetzungen erfolgt kumuliert im Verhältnis 10:1. Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 21. Oktober 2024 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im vorstehend dargestellten Verhältnis der Zusammenlegung im Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt), im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Notierung „ex Kapitalherabsetzung“). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Oktober 2024.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 22. Oktober 2024 abends nach Börsenschluss (Record Date) umbuchen. An die Stelle von je zehn Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0STWH9) tritt eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A40KY00).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Teilrechte bzw. Aktienspitzen (ISIN DE000A40KY18) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch zum 8. November 2024 wegen der Behandlung von Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A40KY18) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Quirin Privatbank AG mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A40KY00) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt), im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 21. Oktober 2024 (ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.

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