Kartellamt, Edeka-Beitritt

Die Konsumgenossenschaft Konsum Dresden eG darf dem Edeka-Verbund beitreten.

03.12.2024 - 14:52:11

Kartellamt gibt Edeka-Beitritt von Konsum Dresden frei

Das Bundeskartellamt habe den Beitritt nach intensiven Erhebungen im Vorprüfverfahren freigegeben, teilte Konsum Dresden mit. Demnach lässt sich durch den Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten.

Konsum Dresden will den Angaben nach durch den Beitritt seine Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auch Lieferwege sollen verkürzt werden. "Unsere Identität als lokal beliebter Nahversorger mit einer breiten Produktpalette regionaler Erzeuger werden wir in jedem Fall behalten und gleichzeitig von den Vorteilen des Edeka-Verbunds profitieren", sagte Vorstandmitglied Roger Ulke.

Die Genossenschaft wird weiter unter ihrem bekannten Namen auftreten, künftig aber den Namenszusatz "Partner der Edeka" tragen. Ab Mitte 2026 soll Edeka zum Hauptlieferanten für Lebensmitteln und weiteren Waren werden.

Im Mai hatte das Bundeskartellamt bereits den Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig zum Edeka-Verbund genehmigt. Der Edeka-Verbund gilt laut Kartellamt als führender Anbieter im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und verfügt über ein bundesweites Vertriebsnetz mit rund 11.000 Standorten. Im Jahr 2023 erzielte der Verbund einen Umsatz von mehr als 70 Milliarden Euro.

@ dpa.de