Die im kommenden Jahr stark steigenden Nutzungsgebühren für das Schienennetz der Deutschen Bahn - die sogenannten Trassenpreise - bereiten auch dem bundeseigenen Konzern Sorgen.
07.04.2024 - 11:03:34Steigende Trassenpreise bereiten auch der Deutschen Bahn Sorgen
Die hohe finanzielle Mehrbelastung vor allem des Güter- und des Fernverkehrs könnten zu einer stagnierenden Nachfrage auf dem Schienennetz führen, sagte der Chef der neuen Bahn-Infrastrukturgesellschaft InfraGo, Philipp Nagl, der Deutschen Presse-Agentur. "Wir müssen mit dem Bund Lösungen finden, um die überproportionalen Entgeltsteigerungen im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenfernverkehr zu begrenzen", fügte er hinzu.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die von der InfraGo erhoben wird. Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Bahn nutzen, müssen sie zahlen, auch die Verkehrsunternehmen der Bahn selbst. "Mit diesen Mitteln finanzieren wir die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge der DB in das mehr als 33 000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland", erläuterte Nagl.
Aufgrund der hohen Inflation der vergangenen Jahre hat die InfraGo für das kommende Jahr eine Steigerung der Gebühren um durchschnittlich sechs Prozent angekündigt. Diese Erhöhungen mussten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das Problem: Obwohl der Regionalverkehr für den meisten Verkehr auf der Schiene verantwortlich ist, darf er aufgrund einer gesetzlichen Regelung nur in geringem Umfang belastet werden. Die Netzagentur genehmigte für dieses Segment lediglich eine Erhöhung von 0,6 Prozent bei den Trassenpreisen.
Fern- und Güterverkehr werden deshalb im kommenden Jahr überproportional zur Kasse gebeten. Um 16,2 Prozent erhöhen sich die Trassenpreise für den Güter- und um 17,7 Prozent für den Fernverkehr. Aus Sicht der Branche ist das ein schwerer Schlag für die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene im Vergleich zur Straße. Nagl schlägt deshalb unter anderem vor, über eine Trassenpreisförderung des Bundes die Mehrbelastung im Schienengüterverkehr auf sechs Prozent zu begrenzen.