Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Google US02079K1079-Mutter Alphabet US02079K3059 verstößt nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln.

19.03.2025 - 16:09:29

Brüssel: Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht

Demnach schränkt der Online-Riese App-Entwickler zu stark ein und riskiert damit eine hohe Geldstrafe. Alphabet ermögliche es nicht ausreichend, Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos.

Dabei geht es etwa um den Kauf digitaler Güter wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App. Der Digital Markets Act (DMA) schreibt vor, dass Anbieter für solche Transaktionen außerhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.

Milliardenstrafen stehen im Raum

Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige.

Seit etwa einem Jahr müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple US0378331005, Amazon US0231351067, Microsoft US5949181045, Alphabet und Meta US30303M1027.

Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

Apple ebenfalls im Visier der EU

Die EU-Kommission ermahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Computer-Uhren, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon funktionieren.

Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.

Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. "Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen", hieß es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiter vermitteln.

@ dpa.de

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