Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.

11.03.2024 - 14:01:34

Behörde ordnet erstmals Internet-Versorgung eines Haushalts an

Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen - wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom DE0005557508 und Vodafone GB00BH4HKS39 kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das "Recht auf schnelles Internet", das seit Ende 2021 besteht und Menschen aus dem Land etwas bringen soll. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation. Das Internet muss "erschwinglich" sein, nach Ansicht der Behörde sind das circa 30 Euro pro Monat.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Der Behörde zufolge gibt es derzeit in Deutschland schätzungsweise etwa 400 000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten.

@ dpa.de

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