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Der Facebook-Konzern Meta US30303M1027 will mit einer Zahlung von 1,4 Milliarden US-Dollar eine Klage zum Umgang mit biometrischen Daten in Texas aus der Welt schaffen.

30.07.2024 - 18:16:41

Gesichtserkennung kostet Meta 1,4 Milliarden US-Dollar

Dabei geht es um eine frühere Funktion, bei der Facebook-Nutzer automatisch in Fotos erkannt wurden. Meta wolle die umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zahlen, teilte der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton mit.

Texas: Keine Gesichtserkennung ohne Zustimmung

Texas warf Meta in einer 2022 eingereichten Klage Verstöße gegen zwei Gesetze des Bundesstaates vor. So sieht ein texanisches Gesetz zur Sammlung biometrischer Daten vor, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden muss. Das sei trotz des jahrelangen Einsatzes der Technologie zur Gesichtserkennung nicht geschehen, betonte Paxton. Meta wies die Vorwürfe damals noch als unbegründet zurück. Jetzt hieß es in einer Stellungnahme beim US-Sender CNBC, man sei zufrieden, die Angelegenheit beigelegt zu haben - und wolle weitere Investitionen in Texas inklusive möglicher Rechenzentren ausloten.

Bei der Ende 2021 abgeschafften Funktion wurden Facebook-Freunde eines Nutzers automatisch in hochgeladenen Fotos markiert. Paxton argumentierte, dass dafür Gesichtsmerkmale sowohl von Mitgliedern des Online-Netzwerks als auch abgebildeten Nicht-Nutzern erfasst wurden.

Nicht die erste hohe Zahlung in den USA

Eine ähnliche Klage im Bundesstaat Illinois legte Facebook im Jahr 2020 mit der Zahlung von 650 Millionen Dollar bei. Texas hatte in der Klage 25.000 Dollar für jeden einzelnen Verstoß gegen das Gesetz über biometrische Daten gefordert - sowie weitere jeweils 10.000 Dollar pro Verletzung eines Gesetzes gegen betrügerische Geschäftspraktiken. Nach in der Klage zitierten Schätzungen hatte Facebook im Jahr 2021 rund 20,5 Millionen Nutzer in dem Bundesstaat. Paxton verklagte 2022 auch Google US02079K1079 mit dem Vorwurf, biometrische Profile von Personen ohne deren Zustimmung zu erstellen.

@ dpa.de