Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Freitag (9.00 Uhr) darüber, ob es während der Pandemie erlaubt war, Eigentümerversammlungen nur schriftlich abzuhalten.
08.03.2024 - 05:50:03BGH urteilt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen während Pandemie
Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte Beschlüsse in einem Fall für nichtig, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei.
Geklagt haben Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft aus Südhessen. Deren Verwalterin hatte zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern kamen dem nach. Die Kläger hingegen erteilten keine Vollmacht.
In der Eigentümerversammlung war dann laut BGH nur die Verwalterin anwesend und übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen. Der fünfte Zivilsenat am BGH muss entscheiden, ob diese Beschlüsse nichtig - also von vornherein unwirksam - oder nur anfechtbar sind.