Produktion/Absatz, Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google US02079K1079 in einem Kartellverfahren.

19.02.2024 - 18:41:37

Google will Betriebsinterna in Kartellverfahren schützen lassen

Dabei geht es im Kern um die Frage, ob und in welchem Umfang das Bundeskartellamt vertrauliche Informationen an Wettbewerber weitergeben darf.

Es geht um die Google Automotive Services, ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Google bietet die Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an.

Das Kartellamt mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet US02079K3059 im Juni ab und informierte über wettbewerbliche Bedenken. Google unterbreitete Lösungsvorschläge, wie es vom Gericht hieß. Das Kartellamt wolle Teile der Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenlegen. Dagegen hat Google Beschwerde eingelegt. Wann der Kartellsenat am BGH in Karlsruhe dazu entscheidet, ist offen. (Az. KVB 69/23)/kre/chd/DP/mis

@ dpa.de

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