Produktion/Absatz, Wettbewerb

Das weltweit tätige Pharma-Unternehmen Vifor CH0364749348 muss möglicherweise irreführende Aussagen über die Sicherheit eines Konkurrenzprodukts korrigieren und zurücknehmen.

22.07.2024 - 13:04:16

EU-Kommission verpflichtet Pharmakonzern Vifor zu Gegendarstellung

Die EU-Kommission verpflichtete Vifor konkret, "per E-Mail, auf dem Postweg und in Präsenzsitzungen eine kurze Mitteilung zur Klärung des Sachverhalts an zahlreiche Angehörige von Gesundheitsberufen zu richten", teilte die Behörde mit. Hintergrund ist, dass das Unternehmen möglicherweise irreführende Informationen über die Sicherheit eines Arzneimittels des dänischen Konkurrenten Pharmacosmos verbreitete.

Dadurch könnte Vifor seine dominante Stellung auch auf dem deutschen Markt missbraucht haben, teilte die Kommission mit. Die Behörde verpflichtete Vifor daher auch dazu, eine Erklärung auf seiner Website und in führenden medizinischen Fachzeitschriften zu veröffentlichen - zudem muss Pharmacosmos die Möglichkeit haben, diese Mitteilung etwa in Gesprächen mit Ärzten verwenden zu dürfen.

Beide Firmen stellen Präparate her, mit denen Eisenmangel intravenös behandelt wird. Sowohl Ferinject (Vifor) und Monofer (Pharmacosmos) sind hochdosierte Eisenpräparate und werden eingesetzt, etwa wenn andere Mittel, die beispielsweise geschluckt werden, nicht wirken oder angewendet werden können.

@ dpa.de