Bundesregierung plant Änderungen des Aktionärsrechts
23.03.2020 - 12:09:43Aufgrund der Corona-Pandemie sollen bei DAX-Unternehmen rein virtuelle Aktionärsversammlungen möglich werden.
Zum Notfallpaket der Bundesregierung zur Eindämmung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie gehört, laut Informationen des Wirtschaftsmagazins „Capital“, auch eine Änderung des Aktionärsrechts. In der Kabinettsitzung am Montag steht eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Abstimmung. Damit soll es DAX-Unternehmen gestattet werden, ihre Hauptversammlungen ohne Aktionärspräsenz durchzuführen. Damit ist der Weg für eine vollständige Virtualisierung geebnet. Rechenschaftsberichte und Aktionärsanträge können in Zukunft über Streaming und elektronische Abstimmungen koordiniert werden. Zur Anpassung an die Gegebenheiten der virtuellen Versammlung, werden die Ladungsfristen der Aktionäre verkürzt. Statt wie bisher 30 Tage Vorlauf, muss zukünftig nur noch eine Frist von 21 Tagen eingehalten werden. Die Verordnung der Bundesregierung reagiert auf das Versammlungsverbot infolge der Pandemie und stellt die in den nächsten Wochen angesetzten Aktionärsversammlungen in ihrer Durchführung sicher. DAX-Konzerne wie Continental und Daimler hatten zuvor ihre geplanten Hauptversammlungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Laut Aktionärsrecht sind für eine Reihe von Entscheidungen, welche die Konzernstrategie betreffen, die Zustimmung der Aktionärsmehrheit erforderlich. Damit ist in der aktuellen Krisensituation eine flexible Reaktion auf die Marktveränderung nicht möglich. Um eine Gefährdung der Unternehmen durch eine mangelnde Beschlussfähigkeit auszuschließen, kann nunmehr das Instrument der virtuellen Hauptversammlung eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Trennung von Konzernteilen oder die Festsetzung der Dividendenausschüttung. Mit der Aussetzung der persönlichen Präsenzpflicht, verschiebt sich auch das Machtverhältnis in den Konzernen weiter zur Seite des Managements hin. Die Bundesregierung nimmt die Lockerung des Aktionärsrechts in Kauf, um die Aktionsfähigkeit der Unternehmen in der aktuellen Lage eines gesellschaftlichen Shut-Downs zu gewährleisten. Statt einer persönlichen Stimmabgabe, werden nunmehr Instrumente wie eine Vollmachtserteilung, Briefwahl oder virtuelle Teilnahme eingeführt. Auch das Auskunftsrecht wird hin zu einem digitalen Antwortrecht erweitert. Neben den Änderungen für die DAX-Konzerne, sollen diese Regelungen auch für Kommanditgesellschaften auf Aktion und für Europäische Gesellschaften (SE) eingeführt werden. Eine Anpassung des Genossenschafts- und Vereinsrechts an die Digitalisierung ist ebenfalls geplant.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix